Projekt: alle Bebauungsplanverfahren

§ 1 Absatz 5 BauGB: „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“ Wird im gesetzlich geregelten Verfahren mit folgenden Instrumenten bewältigt:
  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
  • Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft (§§13, 14 BNatSchG)
  • Sicherung grüne Infrastruktur
  • Sicherung Niederschlagsentwässerung
  • Sicherung Kaltluftschneisen
  • Projektsteckbrief - Alle Bebauungsplanverfahren

    PDF-Dokument (166.2 kB)

  • Projektbeginn:
    fortwährend

    Daten und Fakten:
    17 B-Pläne mit „Klimafestsetzungen“ im Verfahren

  • Projektende (geplant):
    Festsetzung des Bebauungsplanes

    Stand der Umsetzung (nächster Meilenstein):
    B-Pläne werden von der Gemeinde beschlossen und treffen rechtsverbindliche Festsetzungen für jede Person. Diese Festsetzungen werden in einem rechtlich geregelten Verfahren mit anderen Belangen abgewogen. Im Sinne des Klimaschutzes wird versucht, die Eingriffe in Natur und Landschaft (Flächenverbrauch) zu minimieren, zu recyceln bzw. auszugleichen sowie grüne Infrastrukturen und deren Funktionen (Kaltluftschneisen) zu sichern. Es erfolgen konkrete Aussagen z.B. zur Qualität und Quantität von Pflanzungen, zu Dach- und Fassadenbegrünungen etc. Eine Versickerung der Niederschläge erfolgt auf Grundlage §5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BreWa-BE).

  • Kontakt:
    Stadtplanung:
    Frau Fink, Tel.: (030) 90297–2266

    Bewertung der Zielstellung nach Abschluss:
    Anforderungen des Klimaschutzes sind nur unzureichend im Baugesetzbuch (BauGB) verankert. Es ist ein gleichrangiger Belang unter vielen anderen und steht damit in direkter Konkurrenz zu anderen Nutzungsansprüchen. Festsetzungen im B-Plan sind städtebaulich zu begründen. Das BauGB sieht eine Umwelt- jedoch keine Klimaprüfung vor.