Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Farbige Paragraphenzeichen

Rechtsgrundlage für die Informationsfreiheit ist das Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin – IFG vom 15. Oktober 1999 zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2010. In § 18 des IFG ist verankert, dass zur Wahrung des Rechts auf Akteneinsicht und Informationszugang ein Beauftragter für das Recht auf Akteneinsicht zu bestellen ist. Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick zugleich Ansprechpartnerin für die Informationsfreiheit.

Informationsfreiheit trägt dem Gedanke Rechnung, dass Grundlage eines demokratischen Gemeinwesens die Mitbestimmung und die Kontrolle der staatlichen Stellen durch mündige Bürger ist. Dies ist aber nur möglich, wenn die Bürgerinnen und Bürger auch umfassend über die Tätigkeit des Staates informiert sind.

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz haben die Bürgerinnen und Bürger einen rechtlichen Anspruch auf einen Informationszugang über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Das IFG regelt das Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akte.

Antragstellung

Gemäß § 13 IFG ist der Antrag auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft mündlich oder schriftlich bei der öffentlichen Stelle zu stellen, die die Akten führt. Dies ist das jeweils zuständige Fachamt.

Einschränkungen des Informationsrechts

Akteneinsicht nicht ist uneingeschränkt möglich. Das IFG schränkt dies für folgende Tatbestände ein.

  • Schutz personenbezogener Daten
  • Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Angaben über Gesundheitsgefährdungen
  • Schutz besonderer öffentlicher Belange, der Rechtsdurchsetzung und der Strafverfolgung
  • Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses
  • Gefährdung des Gemeinwohls
Kosten

Gemäß § 26 IFG ist die Akteneinsicht oder Aktenauskunft und das Widerspruchsverfahren gebührenpflichtig. Das Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebG) vom 22. Mai 1957 regelt die Höhe der zu erhebenden Gebühren.

Informationen über aktuelle Rechtssprechungen und Themen erhalten Sie auf den Internetseiten des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit