Baumschutz

alte Eiche

In Berlin stehen alle Laubbäume (außer Obstbäume) und die Nadelgehölzart Waldkiefer (Pinus sylvestris) sowie von den Obstbaumarten die Walnuss und Türkische Baumhasel unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO), sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben.

Die Schutzbestimmungen der BaumSchVO (Baumschutzverordnung) gelten für
  • einstämmige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und
  • mehrstämmige Bäume, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 cm aufweist,

wobei der Stammunfang jeweils in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden gemessen wird. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter der Krone maßgebend.

Arbeiten an geschützten Bäumen oder gar eine Baumfällung müssen vorher bei uns beantragt werden. Hierzu ist ein formloser schriftlicher Antrag vom Grundstückseigentümer bzw. anderen Nutzungsberechtigten (z. B. Pächter) oder dessen Bevollmächtigten zu stellen.

Antragstellung für Maßnahmen an geschützen Bäumen auf Privatgrundstücken

Für die gebührenpflichtige Antragstellung können Sie unter dem nachstehenden Link “_Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Berliner Baumschutzverordnung_” das Online-Formular nutzen.

Online-Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Berliner Baumschutzverordnung

Bei Maßnahmen innerhalb eines genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens ist der Antrag mit Ihren Bauunterlagen beim zuständigen Bau- und Wohnungsaufsichtsamt einzureichen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Baumschutz auf Baustellen

Baumschutz bei Bauvorhaben - Fällverbot während Vegetationsperiode

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. abzuschneiden oder “auf den Stock” zu setzen. Weiterführende Information dazu, erfahren Sie hier

Erklärung zum ökologischen Ausgleich

Ansprechpersonen

    • Oberschöneweide
    • Niederschöneweide
    • Köpenick Nord
    • Dammvorstadt

    Frau Peterek
    Tel: (030) 90297 – 5979
    Zimmer 16
    E-Mail

    • Alt-Treptow
    • Baumschulenweg
    • Plänterwald
    • Johannisthal
    • Adlershof/ westl. vom Adlergestell (WISTA)
    • Grünau

    Herr Schulze
    Tel: (030) 90297 – 5857
    Zimmer 4
    E-Mail

    • Adlershof / Nordost
    • Köllnische Vorstadt
    • Spindlersfeld
    • Rahnsdorf
    • Wilhelmshagen
    • Hessenwinkel
    • Karolinenhof
    • Schmöckwitz
    • Rauchfangswerder

    Herr Leupold
    Tel:(030) 90297- 5969
    Zimmer 7
    E-Mail

  • Kontrolle von Ersatzpflanzungen

    N.N.*

    • Bohnsdorf
    • Altglienicke
    • Grünau

    Frau Pötschke
    Tel: (030) 90297 – 5960
    Zimmer 5
    E-Mail

    • Müggelheim
    • Siedlung Schönhorst
    • Kaniswall

    Frau Kühne
    Tel: (030) 90297-5846
    Zimmer 5
    E-Mail

    • Friedrichshagen
    • Hirschgarten
    • Allendeviertel
    • Köpenick Altstadt
    • Kiez
    • Kietzer Feld
    • Wendenschloß

    Herr Holeksa
    Tel: (030) 90297-5962
    Zimmer 5
    E-Mail

Paragraph mit Computermouse

Gesetzliche Grundlagen

Weiterführende Informationen

zum Baumschutz finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung