Baumschutz

alte Eiche

Alte Eiche

Schutz nach Baumschutzverordnung (BaumSchVO)

In Berlin stehen alle Laubbäume (außer Obstbäume), die Nadelgehölzart Waldkiefer (Pinus sylvestris) sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO), sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben.

Die Schutzbestimmungen der BaumSchVO (Baumschutzverordnung) gelten für:

  • einstämmige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und
  • mehrstämmige Bäume, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 cm aufweist,

wobei der Stammumfang jeweils in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden gemessen wird. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter der Krone maßgebend.

Arbeiten an geschützten Bäumen oder gar eine Baumfällung müssen vorher bei uns beantragt werden. Hierzu ist ein Antrag vom Grundstückseigentümer bzw. anderen Nutzungsberechtigten (z. B. Pächter) oder dessen Bevollmächtigten zu stellen.

Antragstellung für Maßnahmen an geschützten Bäumen auf Privatgrundstücken (Fällung, Schnitt, Eingriff Wurzelbereich)

Für die gebührenpflichtige Antragstellung können Sie unter dem nachstehenden Link das Online-Formular nutzen:

Bei Maßnahmen innerhalb eines genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens ist der Antrag mit Ihren Bauunterlagen beim zuständigen Bau- und Wohnungsaufsichtsamt einzureichen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Baumfällungen und ökologischer Ausgleich

Wird die Beseitigung eines geschützten Baumes genehmigt, sind Antragstellende zum ökologischen Ausgleich verpflichtet. Dabei kann sich gleichberechtigt zwischen einer Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung entschieden werden. Auch die Kombination aus beidem ist möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Fäll- und Schnittverbot während Vegetationsperiode

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. abzuschneiden oder “auf den Stock” zu setzen. Weiterführende Information dazu finden Sie hier.

Ansprechpersonen

  • Ortslagen:
    Oberschöneweide, Niederschöneweide, Köpenick Nord, Dammvorstadt

    Frau Peterek
    Tel: (030) 90297 – 5979
    Zimmer 16
    E-Mail

  • Ortslagen:
    Alt-Treptow, Baumschulenweg, Plänterwald, Johannisthal, Adlershof / westl. vom Adlergestell (WISTA)

    Herr Schulze
    Tel: (030) 90297 – 5857
    Zimmer 4
    E-Mail

  • Ortslagen:
    Adlershof / Nordost, Köllnische Vorstadt, Spindlersfeld, Rahnsdorf, Wilhelmshagen, Hessenwinkel, Karolinenhof, Schmöckwitz, Rauchfangswerder

    Herr Leupold
    Tel:(030) 90297- 5969
    Zimmer 7
    E-Mail

  • Ortslagen:
    Bohnsdorf, Altglienicke, Grünau,

    Projektleitung “Hausbäume für Treptow-Köpenick”

    Frau Pötschke
    Tel: (030) 90297 – 5960
    Zimmer 5
    E-Mail

  • Ortslagen:
    Müggelheim, Siedlung Schönhorst, Kaniswall

    Frau Kühne
    Tel: (030) 90297-5846
    Zimmer 5
    E-Mail

  • Ortslagen:
    Friedrichshagen, Hirschgarten, Allendeviertel, Köpenick Altstadt, Kiez, Kietzer Feld, Wendenschloß

    Herr Holeksa
    Tel: (030) 90297-5962
    Zimmer 5
    E-Mail

Gesetzliche Grundlagen

Weiterführende Informationen

zum Baumschutz finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Umwelt- und Naturschutzamt

Amtsleitung des Umwelt- und Naturschutzamtes
Frau Iris Bechtold

Postanschrift:
Postfach 91 02 40
12414 Berlin

Dienstgebäude
Rathaus Treptow/ Haus 12