Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-40 G

Bebauungsplan 9-40G, Ortsteil Niederschöneweide

Öffentliche Auslegung, § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(Geltungsbereich vgl. nebenstehenden Planausschnitt)

Ziel/Zweck: Ausschluss von Einzelhandel mit ausgewählten zentrenrelevanten Sortimenten. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 des Baugesetzbuchs im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist der o.g. Bebauungspläne konnten
Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen konnten unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung war unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zeit: vom 20. Oktober 2014 bis einschließlich 19. November 2014

Ort: Bezirksamt Treptow-Köpenick, Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Rathaus Köpenick, Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Folgende Unterlagen waren im Internet einsehbar:

  • Begründung zum Bebauungsplan 9-40 G
  • Entwurf des Bebauungsplans 9-40 G