Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind bereits nach der 4. Klasse auf eine weiterführende Schule wechselt, dann teilen Sie dies der Schule Ihres Kindes bis Mitte Dezember 2025 mit. Die Grundschule wird bis spätestens Ende Januar 2026 ein Beratungsgespräch mit Ihnen führen.
Die Aufnahme Ihres Kindes kann an bestimmte Bedingungen, zum Beispiel an Zeugnisnoten oder das Bestehen eines Aufnahmetests gebunden sein und erfolgt nach der Rangfolge bestimmter Kriterien.
Am 30. Januar 2026 erhält Ihr Kind das Halbjahreszeugnis der 4. Klasse zusammen mit einer Förderprognose. Damit können Sie Ihr Kind an bis zu drei Wunschschulen anmelden.
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Erstwunsch
Vom 10. bis 13. Februar 2026 melden Sie Ihr Kind in Ihrer Erstwunschschule an. Das Schul- und Sportamt sendet Ihnen am 12. März 2026 einen Zusage- oder Ablehnungsbescheid. Im Fall der Ablehnung erhalten Sie außerdem einen Zweitwunschanmeldebogen.
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Zweitwunsch
Haben Sie eine Absage erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Schulen zu bewerben, die noch freie Plätze anbieten. Diese Schulen werden Ihnen in dem Ablehnungsbescheid mitgeteilt. Für diese zweite Bewerbungsrunde gilt der Anmeldezeitraum 18. bis 19. März 2026. Das Schul- und Sportamt sendet Ihnen am 31. März 2026 einen Zusage- oder Ablehnungsbescheid. Im Fall der Ablehnung erhalten Sie außerdem einen Drittwunschanmeldebogen.
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Drittwunsch
Wenn es auch in der zweiten Bewerbungsrunde nicht mit Ihrem gewünschten Schulplatz geklappt hat, können Sie sich nun an den Schulen bewerben, an denen noch freie Plätze vorhanden sind. Für diese Bewerbung gilt der Zeitraum vom 14. bis 15. April 2026. Das Schul- und Sportamt sendet Ihnen am 27. April 2026 einen Bescheid, der entweder Ihren gewünschten Schulplatz bestätigt oder Ihnen eine Absage für die Drittwunschschule mitteilt.
Erhält Ihr Kind an keinem grundständigen Gymnasium einen Schulplatz, setzt es seine Schullaufbahn in seiner Grundschule fort.
Wer die 5. Klasse eines Gymnasiums, das als Probejahr gewertet wird, nicht besteht, wechselt wieder in die 6. Klasse der Grundschule.