Übergang in die Sekundarstufe I in Klasse 5

Schüler im Klassenzimmer

Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind bereits nach der 4. Klasse auf eine weiterführende Schule wechselt, dann teilen Sie dies der Schule Ihres Kindes bis Mitte Dezember 2023 mit. Die Grundschule wird bis spätestens Ende Januar 2024 ein Beratungsgespräch mit Ihnen führen.

Die Aufnahme Ihres Kindes kann an bestimmte Bedingungen, zum Beispiel an Zeugnisnoten oder das Bestehen eines Aufnahmetests gebunden sein und erfolgt nach der Rangfolge bestimmter Kriterien.

Am 02. Februar 2024 erhält Ihr Kind sein Halbjahreszeugnis der 4. Klasse zusammen mit einer Förderprognose. Damit können Sie Ihr Kind an bis zu drei Wunschschulen anmelden.

  • Erstwunsch
    Vom 13. Februar 2024 bis 16. Februar 2024 melden Sie Ihr Kind in Ihrer Erstwunschschule an. Das Schul- und Sportamt sendet Ihnen am 11. März 2024 einen Zusage- oder Ablehnungsbescheid. Im Fall der Ablehnung erhalten Sie außerdem einen Zweitwunschanmeldebogen.
  • Zweitwunsch
    Haben Sie eine Absage erhalten, haben Sie jetzt die Möglichkeit, sich an den Schulen zu bewerben, die noch freie Plätze anbieten. Diese Schulen werden Ihnen in dem Ablehnungsbescheid mitgeteilt. Für diese zweite Bewerbungsrunde gilt der Anmeldezeitraum 18. März bis 19. März 2024. Das Schul- und Sportamt sendet Ihnen am 12. April 2024 einen Zusage- oder Ablehnungsbescheid. Im Fall der Ablehnung erhalten Sie außerdem einen Drittwunschanmeldebogen.
  • Drittwunsch
    Wenn es auch in der zweiten Bewerbungsrunde nicht mit Ihrem gewünschten Schulplatz geklappt hat, können Sie sich nun an den Schulen bewerben, an denen noch freie Plätze vorhanden sind. Für diese Bewerbung gilt der Zeitraum vom 18. bis 19. April 2024. Das Schul- und Sportamt sendet Ihnen am 26. April 2024 einen Bescheid, der entweder Ihren gewünschten Schulplatz bestätigt oder Ihnen eine Absage für die Drittwunschschule mitteilt.

Erhält Ihr Kind an keinem grundständigen Gymnasium einen Schulplatz, setzt es seine Schullaufbahn in seiner Grundschule fort.

Wer die 5. Klasse eines Gymnasiums, das als Probejahr gewertet wird, nicht besteht, wechselt wieder in die 6. Klasse der Grundschule.