Aktuelle Lage nach dem IKT-Vorfall

Das Land Berlin hat eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene des Cyberangriffs auf das Landesnetz Berlin eingerichtet - www.berlin.de/cyberangriff

Übergang in die Sekundarstufe I in Klasse 5

Gruppe von Schülern sitzt mit Büchern auf einer Parkbank.

Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind bereits nach der 4. Klasse auf eine weiterführende Schule wechselt, dann teilen Sie dies der Schule Ihres Kindes bis Anfang Dezember 2026 mit. Die Grundschule wird bis spätestens Ende Januar 2027 ein Beratungsgespräch mit Ihnen führen.

Die Aufnahme Ihres Kindes kann an bestimmte Bedingungen, zum Beispiel an Zeugnisnoten oder das Bestehen eines Aufnahmetests gebunden sein und erfolgt nach der Rangfolge bestimmter Kriterien.

Am 29. Januar 2027 erhält Ihr Kind das Halbjahreszeugnis der 4. Klasse zusammen mit einer Förderprognose. Damit können Sie Ihr Kind an bis zu drei Wunschschulen anmelden.

  • Erstwunsch
    Vom 09. bis 12. Februar 2027 melden Sie Ihr Kind in Ihrer Erstwunschschule an. Das Schul- und Sportamt sendet Ihnen am 12. März 2027 einen Zusage- oder Ablehnungsbescheid. Im Fall der Ablehnung erhalten Sie außerdem einen Zweitwunschanmeldebogen.
  • Zweitwunsch
    Haben Sie eine Absage erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Schulen zu bewerben, die noch freie Plätze anbieten. Diese Schulen werden Ihnen in dem Ablehnungsbescheid mitgeteilt. Für diese zweite Bewerbungsrunde gilt der Anmeldezeitraum 07. bis 08. April 2027. Das Schul- und Sportamt sendet Ihnen am 20. April 2027 einen Zusage- oder Ablehnungsbescheid. Im Fall der Ablehnung erhalten Sie außerdem einen Drittwunschanmeldebogen.
  • Drittwunsch
    Wenn es auch in der zweiten Bewerbungsrunde nicht mit Ihrem gewünschten Schulplatz geklappt hat, können Sie sich nun an den Schulen bewerben, an denen noch freie Plätze vorhanden sind. Für diese Bewerbung gilt der Zeitraum vom 03. bis 04. Mai 2027. Das Schul- und Sportamt sendet Ihnen am 14. Mai 2027 einen Bescheid, der entweder Ihren gewünschten Schulplatz bestätigt oder Ihnen eine Absage für die Drittwunschschule mitteilt.

Erhält Ihr Kind an keinem grundständigen Gymnasium einen Schulplatz, setzt es seine Schullaufbahn in seiner Grundschule fort.

Wer die 5. Klasse eines Gymnasiums, das als Probejahr gewertet wird, nicht besteht, wechselt wieder in die 6. Klasse der Grundschule.

Kontakt

Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport

Schul- und Sportamt
Bereich Schulorganisation

Dienstsitz: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin, Haus B
Zugang rollstuhlgerecht barrierefreier Zugang über Böttcherstraße 4 (Hof)
Aufzug rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrradstellplatz
WC rollstuhlgerecht mit Wickeltisch