Aufgaben der Lebensmittelaufsicht

verschiedenes rohes Gemüse auf Holz

Die Lebensmittelaufsicht im Ordnungsamt überwacht die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften und fördert so den Gesundheits- und Verbraucherschutz.

Unsere Aufgaben umfassen:

  • Aufsicht über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und freiverkäuflichen Arzneimitteln, z. B.durch regelmäßige Überprüfungen in Herstellerbetrieben, im Groß- und Einzelhandel, in Gastronomiebetrieben, Hotels, Kantinen, auf Märkten und Volksfesten.
  • Aufsicht über den Verkehr mit Bedarfsgegenständen (Gegenstände, die mit Lebensmitteln oder Schleimhäuten in Berührung kommen, wie Verpackungen oder Geschirr, Spielwaren und Scherzartikel)
  • Verfolgung von Verbraucherbeschwerden über auffällige Lebensmittel oder Betriebe
  • Beratung in Fragen der Lebensmittelüberwachung sowie Beratung von Gewerbetreibenden zu Bauvorhaben und Betriebsöffnungen
  • Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen
  • Aufklärung und Verfolgung bei Fällen von Lebensmittelkriminalität
  • Überwachung der Einhaltung von Qualitätsnormen und Preisangaben bei Lebensmitteln
Mikroskop Gläser mit Korn und Reagenzgläser

FAQ zu Lebensmittelkontrollen

Um die Sicherheit und Unbedenklichkeit von Lebensmitteln für Sie als Verbraucher*in sicherzustellen, überprüfen und beproben unsere Lebensmittelkontrolleur*innen regelmäßig Produkte und Betriebe.

Wesentliches Ziel dieser Maßnahmen ist der gesundheitliche und wirtschaftliche Verbraucherschutz. Dabei arbeiten wir sowohl proaktiv als auch in Reaktion auf Hinweise aus der Bevölkerung. Wie Sie selbst eine Meldung zu lebensmittelrechtlichen Mängeln an uns übermitteln, können Sie unter Informationen für Bürgerinnen und Bürger nachlesen.

  • Was ist unter einer Lebensmittelkontrolle zu verstehen?

    Die zuständigen Behörden in den Bundesländerrn kontrollieren überall dort, wo Lebensmittel hergestellt, bearbeitet, verpackt oder verkauft werden. Die Mitarbeitenden nehmen Proben und untersuchen die Lebensmittel so auf krankheitserregende Mikroorganismen, auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Tierarzneimitteln wie Antibiotika sowie auf Kontaminationen beispielsweise durch Schwermetalle. Auch die korrekte Kennzeichnung wird durch die Behörden geprüft.

    Die Sicherheit von Lebensmitteln muss auf allen Stufen der Herstellung und Vermarktung gewährleistet sein. Daher beschränkt sich die Lebensmittelkontrolle nicht nur auf die Lebensmittel selbst, sondern erfolgt auch in den Küchen von Gemeinschaftseinrichtungen und Restaurants, bei Herstellern von Verpackungsmaterial, im Supermarkt und endet erst mit der Abgabe an die Verbraucher*innen.

  • Wie erfolgt eine Lebensmittelkontrolle?

    Die Kontrollen erfolgen vor Ort durch unsere Lebensmittelkontrolleur*innen. Sie kontrollieren regelmäßig Personal, Arbeitsgeräte und Räumlichkeiten und prüfen, ob die Vorschriften zur Hygiene und Desinfektion eingehalten werden. Je nach Betrieb beproben sie Lebensmitteln oder nehmen zur Prüfung auf Keime einen Abstrich an Lebensmittelkontaktstellen wie Arbeitsflächen, -geräten oder -maschinen. Die entsprechenden Proben werden anschließend in amtlichen Laboratorien untersucht.

  • Nach welchen Kriterien erfolgen die Kontrollen?

    In der Regel erfolgen die Kontrollen „risikoorientiert“ und nach eigenem Ermessen. Das heißt, die Kontrolleur*innen beproben verstärkt Lebensmittel und Betriebe, von denen ein erhöhtes Risiko ausgeht bzw. die bereits in der Vergangenheit auffällig geworden sind.

    So werden herstellende Betriebe aufgrund ihrer sensiblen Tätigkeiten beispielsweise einer höheren Risikogruppe zugeordnet und somit öfter überprüft.

Frau steht vor einem Supermarktregal, hält eine Milchflasche in der Hand und liest das Etikett

Lebensmittelkriminalität

Unter dem Begriff der Lebensmittelkriminalität, auch „Food Fraud“ genannt, versteht man
  • den vorsätzlichen und unerlaubten Austausch oder Zusatz,
  • die Verfälschung oder Falschdarstellung von Lebensmitteln, Lebensmittelbestandteilen oder Lebensmittelverpackungen oder
  • täuschende Aussagen über ein Produkt, mit der Absicht, dadurch einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen.

Wichtigster Punkt in der Bekämpfung von Lebensmittelkriminiltät ist der Verbraucherschutz sowie der Schutz vor wirtschaftlichen Nachteilen. In einigen Fällen können Fälle von Lebensmittelbetrug auch ernstzunehmende gesundheitliche Folgen haben. Dabei geht es vor allem um den Zusatz minderwertiger oder verbotener Stoffe, wie z.B. Sudanrot-Farbstoff zu Gewürzen oder Melamin zu Milchpulver.

Konkret fallen unter Lebensmittelkriminalität u.a. die folgenden Handlungen:

  • Zusatz eines lebensmittelfremden Stoffes zur Streckung oder Vortäuschung einer besseren Qualität
  • Zusatz eines im Lebensmittel bereits enthaltenen Stoffes zur Streckung oder Vortäuschung einer höheren Qualität;
  • Vermischen von Bestandteilen verschiedener Herkünfte (geographisch und/oder botanisch/ tierisch) ohne entsprechende Kennzeichnung
  • Anwendungen nicht gekennzeichneter oder nicht erlaubter Herstellungsprozesse
  • Falschdeklarationen

Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelkriminialtät und koordinierten Programmen zu ihrer Bekämpfung finden Sie auch auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung.