Elternbrief der Musikschule

Schrittweiser Wiedereinstieg in das Musikschulleben

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie schon der Presse entnehmen konnten, dürfen laut der Sechsten Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 07.05.2020 die Musikschulen wieder ab dem 11. Mai 2020 für den Unterrichtsbetrieb geöffnet werden. Viva la musica!

Dies gilt für den Einzelunterricht in allen Fachgruppen, inkl. Gesangsunterricht und Unterricht mit Blasinstrumenten und für den Unterricht in Gruppen bis zu fünf Personen, inkl. der Lehrkraft.
Das ist ein gutes Zeichen, denn allen fehlt die Musik und uns fehlen die Schülerinnen und Schüler.

Die in der 6. Verordnnung angestrebte Aufnahme des Unterrichtsbetriebs fokussiert sich auf den Einzelunterricht. Das ist dem Virus geschuldet und entspricht der Grundhaltung und dem Gesamtbild öffentlicher Musikschularbeit. Denn wie Sie wissen, ist ein wesentlicher Teil der Musikschularbeit das gemeinsame Musizieren in größeren Ensembles.Darauf werden wir leider bis auf Weiteres verzichten müssen.

An der Joseph-Schmidt-Musikschule wird der Unterrichtsbetrieb schrittweise ab dem 18.05.2020 wieder hochgefahren. Es kann sein, dass nicht alle Unterricht in der ersten Woche und an beiden Standorten stattgfinden können. Die Möglichkeit, den Online-Unterricht weiter aufrecht zu erhalten bleibt bestehen. Auch kann der Unterricht im privaten Raum der Lehrkraft stattfinden. Um die Raumsituation zu entzerren, wird es außerdem möglich sein, an den Vormittagen und samtags zu unterrichten. Bitte machen Sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch. Die Lehrkräfte werden sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle Einzelheiten zu klären: konkrete Unterrichtszeit, Unterrichtsraum, Unterrichtstag.

Da wegen der Abstandregelungen die kleineren Unterrichtsräume an beiden Standorten nicht genutzt werden dürfen und auch die Lüftungspausen eingehalten werden müssen, werden die Raumpläne angepasst und ein Hygieneplan für die Nutzung der Gebäude erstellt, der Ihnen so schnell wie möglich per Mail zugestellt wird. Außerdem wird er am Einlass einzusehen sein. Seine Kenntnis und Einhaltung ist Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes. An beiden Standorten wird eine Aufsicht für die Einhaltung der Hygienregeln sorgen.

Der Instrumental- und Vokalunterricht an Schulen kann zur Zeit nicht stattfinden und wird nach Möglichkeit und individueller Absprache mit den Lehrkräften teilweise in die Räumlichkeiten der beiden Musikschulstandorte verlegt. Das ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten.

Für die im Zuge der pandemiebedingten Schließung ausgefallenen Unterrichte wird Ihnen das Entgelt anteilig erstattet. Da unsere Verwaltung mit einer Flut coronabedingten Vorgängen konfrontiert ist, kann es sein, dass es bei der Entgeltrückerstattung zu Verzögerungen kommt. Bitte haben Sie etwas Geduld.

Der Wiederbeginn des Musikschulbetriebes stellt für alle Beteiligten einen hohen Organisationsaufwand dar. Wir sind uns der Verantwortung bewusst und wollen – bei aller Freude über eine baldige Öffnung der Musikschulen – alles dafür tun, dass Sie und alle unsere Schülerinnen und Schüler gesund bleiben und das Musikschulen nicht erneut geschlossen werden müssen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.

Wir freuen uns, wenn Sie und Ihre Kinder zurückkommen, um zu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Elvire Dörr (Musikschulleiterin)
Mark Anders (Ständiger Stellvertreter)