Das Bezirksamt

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Die Aufgaben des Bezirksamts Treptow-Köpenick

Ein Bezirk in Berlin hat zwei Organe. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und das Bezirksamt. Deren Zusammenwirken regelt das bezirkliche Leben.

Die Bezirksverordnetenversammlung (abgekürzt BVV)

In jedem Bezirk wird eine BVV gewählt. Die BVV wird für den gleichen Zeitraum wie das Abgeordnetenhaus gewählt. Die Wahlperiode dauert daher in der Regel fünf Jahre. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur Arbeit, zu den Aufgaben und zur Organisation der BVV sind im Bezirksverwaltungsgesetz zu finden.

Die BVV besteht aus 55 Mitgliedern, welche keine Berufspolitiker /-innen sind, sondern Personen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren. Der Bezirksverordnetenvorsteher bzw. die Bezirksverordnetenvorsteherin leitet die BVV. Zu den wichtigen Sachgebieten gibt es Ausschüsse.

Die BVV bestimmt mit ihrer gesamten Arbeit die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks im Rahmen der Rechtsvorschriften und der vom Senat erlassenen Verwaltungsvorschriften. Sie regt Verwaltungshandeln durch Ersuchen und Empfehlungen an, die an das Bezirksamt gerichtete sind. Ersuchen und Empfehlungen an. Bei einem Ersuchen handelt es sich um einen Beschluss, dessen Erledigung in die bezirkliche Zuständigkeit fällt. Fehlt die bezirkliche Zuständigkeit, so ist der Beschluss als Empfehlung zu formulieren.
Außerdem kontrolliert die BVV die Führung der Geschäfte des Bezirksamts, entscheidet in den ihr vorbehaltenen den Angelegenheiten, die der BVV vorbehalten sind, und nimmt u. a. Wahlen und Abberufungen vor. So wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Mitglieder des Bezirksamts, also die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und die Bezirksstadträte, von denen eine bzw. einer gleichzeitig stellvertretende Bezirksbürgermeisterin bzw. stellvertretender Bezirksbürgermeister ist. Besonders wichtige Entscheidungen der BVV sind die über den Bezirkshaushaltsplan und über die Bebauungspläne.

In Treptow-Köpenick tagt die BVV neun- bis zehnmal im Jahr, in der Regel an einem Donnerstag im Rathaus Treptow. Diese Sitzungen und fast alle Sitzungen der Ausschüsse der BVV sind öffentlich. In den Sitzungen haben Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen einer Einwohnerfragestunde die Möglichkeit, Fragen an das Bezirksamt und die BVV zu stellen. Weiterhin werden dort u. a. mündliche und große Anfragen der Bezirksverordneten und Fraktionen vom Bezirksamt beantwortet sowie Beschlüsse durch Abstimmung zu den eingebrachten Anträgen der Fraktionen oder Einzelverordneten und zu den Vorlagen des Bezirksamtes gefasst.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz der BVV Treptow-Köpenick.

Das zweite Organ der Bezirksverwaltung, das Bezirksamt, nimmt an den Sitzungen der BVV und ihrer Ausschüsse teil.

Das Bezirksamt

Das Bezirksamt ist das Verwaltungsgremium des Bezirks. Es besteht aus einer Bezirksbürgermeisterin bzw. einem Bezirksbürgermeister sowie fünf Bezirksstadträtinnen/ Bezirksstadträten. Eine Bezirksstadträtin/ ein Bezirksstadtrat übernimmt die Vertretung des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin.

Die Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister führt den Vorsitz im Bezirksamt. Sie/ Er übt die Dienstaufsicht über die Bezirksstadträte aus. Weiterhin ist sie/ er Mitglied im Rat der Bürgermeister. Nach außen repräsentiert sie/ er den Bezirk.

Jede Bezirksstadträtin bzw. jeder Bezirksstadtrat erhält nach der Wahl einen Geschäftsbereich, der sich aus den verschiedenen Ämtern eines Bezirks zusammensetzt. Die größten Ämter sind bspw. Amt für Bürgerdienste, Jugendamt, Amt für Soziales, Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Stadtentwicklungsamt, Umwelt- und Naturschutzamt sowie Schul- und Sportamt.

Zu den Aufgaben des Bezirksamts gehören u. a.:

  • die Vertretung des Landes Berlin in Angelegenheiten des Bezirks;
  • die Verteilung der Geschäftsbereiche unter die Mitglieder des Bezirksamts;
  • die Organisation des Bezirksamts;
  • die Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern des Bezirksamts;
  • Klärung vereinzelter Personalangelegenheiten;
  • Festlegung des Haushaltsplans;
  • die Festsetzung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen und anderen baurechtlichen Akten;
  • die Wahrnehmung der Angelegenheiten, für die nicht die Zuständigkeit der Bezirksverordnetenversammlung begründet ist;
  • die Zusammenarbeit mit der BVV;
  • die Zusammenarbeit mit dem Senat

Weiterhin bietet jeder Stadtrat bzw. jede Stadträtin persönliche Bürgersprechstunden an. Die Termine finden Sie auf den Seiten des Bezirksamtes im Bereich Politik.

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick tagt jeden Mittwoch. Diese Sitzung ist nicht öffentlich. Die Ergebnisse zu öffentlichen Themen werden jedoch auf den Seiten des Bezirksamtes veröffentlich.

Zusammenarbeit BVV und Bezirksamt

Die Bezirksverordnetenversammlung übt gegenüber dem Bezirksamt eine Kontrollfunktion aus. Richtet die Bezirksverordnetenversammlung eine Empfehlung oder ein Ersuchen an das Bezirksamt, so hat das Bezirksamt seine Maßnahmen der Bezirksverordnetenversammlung innerhalb von neun Monaten zur Kenntnis zu bringen. Soweit das Bezirksamt dem angeregten Verwaltungshandeln nicht nachkommt, hat das Bezirksamt die Gründe dafür mitzuteilen.

Das Bezirksamt unterrichtet rechtzeitig und umfassend die Bezirksverordnetenversammlung über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Weiterhin erstellt das Bezirksamt Vorlagen für die Bezirksverordnetenversammlung und führt die Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung aus. Das Bezirksamt kann Beschlüsse der BVV beanstanden, wenn diese beispielsweise rechtswidrig sind.

Zusammenarbeit mit dem Senat

Der Senat kann von einem Eingriffsrecht Gebrauch machen, wenn er im Einzelfall dringende Gesamtinteressen Berlins beeinträchtigt sieht. Das Eingriffsrecht beinhaltet:

  • Ein Informationsrecht (die Bezirke müssen nach Aufforderung Auskünfte und Berichte erteilen)
  • Ein Weisungsrecht (Einzelweisungen können erteilt werden)
  • Ein Eintrittsrecht (das zuständige Senatsmitglied kann eine Angelegenheit an sich ziehen)