Erneute öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan 9-64

Was ist geplant?

Planungsziel ist die bestandsorientierte Ausweisung eines Sondergebietes SO 1 „Sportboothafen“ sowie die bestandsorientierte Ausweisung eines Sondergebietes SO 2 „Wassersport und Erholung“ für die Grundstücke Adlergestell 753/757, Nuscheweg 1, Weiselpfad 20 und 22 sowie die Flurstücke 1715, 1719 und 1720 Gemarkung Schmöckwitz, Flur 2 und einen Abschnitt des Weiselpfads im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Schmöckwitz.

Zur städtebaulich und stadtentwicklungspolitisch sinnvollen Erhaltung und Aufwertung der Wassersport- und Freizeitnutzung sollen Sondergebiete in klarer Abgrenzung zum vorhandenen Siedlungsgebiet entwickelt werden. Innerhalb der Sondergebiete sollen sowohl die bisherigen Nutzungen gesichert werden als auch weitere, den Hafen und den Wassersport ergänzende Nutzungen ermöglicht werden, um die Erlebbarkeit und die Attraktivität dieses Hafenstandortes für den Ortsteil Schmöckwitz zu erhöhen

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Adlergestell 753/757, Nuscheweg 1, Weiselpfad 20 und 22 sowie die Flurstücke 1715, 1719 und 1720 Gemarkung Schmöckwitz, Flur 2 und einen Abschnitt des Weiselpfads im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Schmöckwitz.
Art der Beteiligung
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Amtliche Bebauungsplannummer:
9-64
Zeitraum der Beteiligung:
23.09.2019 - 07.10.2019

Zeit: vom 23. September 2019 bis einschließlich 07. Oktober 2019

Ort: Bezirksamt Treptow-Köpenick
Abt. Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung,
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Flurbereich zwischen den Zimmern 131 und 132, Alt-Köpenick 21 (Rathaus Köpenick), 12555 Berlin, Tel. 030/90297-2614.

Der Entwurf des Bebauungsplans 9-64 vom 6. Februar 2019 lag mit Begründung einschließlich Umweltbericht, den Fachgutachten und den wesentlichen Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erneut öffentlich aus. Hinsichtlich der umweltbezogenen Informationen beachten Sie bitte auch die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 13. September 2019, Seiten 5795/5796.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Folgende Unterlagen waren ausgelegt:
1 BP 9-64_Entwurf des Bebauungsplans_Stand_12_09_2019
2 BP 9-64 _Begründung
3 BP 9-64_Verkehrsuntersuchung
4-1 BP 9-64_Schalltechnischer Bericht
4-2 BP 9-64_Schalltechnischer Bericht – Anlage 01
4-3 BP 9-64_Schalltechnischer Bericht – Anlage 02
4-4 BP 9-64_Schalltechnischer Bericht – Anlage 03
4-5 BP 9-64_Schalltechnischer Bericht – Anlage 04
5 BP 9-64_Machbarkeitsbeitrag Niederschlagswasserbewirtschaftung
6 BP 9-64_Eingiffs-Ausgleichs-Bilanzierung
7 BP 9-64_Faunistische Untersuchungen und Biotopkartierung
8 BP 9-64_Artenschutzfachbeitrag
9 BP 9-64_Umweltrelevante Stellungnahmen
10 BP 9-64_Grundstücksverzeichnis
11 BP 9-64_Amtsblatt
12 BP 9-64_Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren

Geltungsbereich

  • 9-64_Planausschnitt Geltungsbereich

    BP 9-64_Planausschnitt Geltungsbereich

Downloads

Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.