Längere Frist für neue Verträge mit den kommunalen Kultureinrichtungen

Pressemitteilung vom 20.03.2019

Cornelia Flader, Bezirksstadträtin für Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport, teilt mit:

Wie am 14. Januar 2019 mitgeteilt, sollten zum 1. Januar 2019 neue Mietverträge mit den freien Trägern der Kultureinrichtungen, die im Auftrag des Bezirksamtes Treptow-Köpenick in den Liegenschaften des Bezirks tätig sind, abgeschlossen werden. Anlass dafür ist der Druck des Berliner Rechnungshofes, die so genannte Überlassung von Räumen „unter Wert“ auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen. Die neuen Verträge sollen die bestehenden überalterten Vertragswerke ersetzen und eine einheitliche, aktuell geltendem Recht entsprechende Vertragsgestaltung herstellen.

Die Versendung der neuen Mietverträge an die freien Träger war Mitte Dezember 2018 erfolgt und sorgte für Irritationen und Verunsicherung. Auf Einladung von Cornelia Flader, Bezirksstadträtin für Kultur, wurden am 10. Januar 2019, gemeinsam mit Bezirksbürgermeister Oliver Igel, Fachleuten des Bezirksamtes und den betroffenen Kulturvereinen, die offenen Fragen und Wünsche im Wesentlichen geklärt. Grundsätzlich soll die Nutzung der Liegenschaften für die Vereine, welche gemeinnützige Kulturarbeit in den Einrichtungen des Bezirks leisten, im Ergebnis mietfrei bleiben. Es wurde vereinbart, dass die Kulturvereine ihre Arbeit bis zum 31. März 2019 zu den alten Konditionen fortsetzen. Inzwischen wurden mit allen Trägern Einzelgespräche geführt und Anpassungen der Mietverträge vorgenommen, um die Vertragsabschlüsse vorzubereiten.

Nunmehr wird jedoch die gesetzte Frist, der 31. März 2019, bis zum 31. August 2019 verlängert.
Diese Fristverlängerung ist notwendig geworden, weil sich aus den laufenden Prüfungen des Rechnungshofes im Bezirksamt neue Aspekte ergeben haben, die weitere Anpassungen der Mietverträge erforderlich machen. Diese Anpassungen werden mit dem Ziel vorgenommen, gute Lösungen für alle Beteiligten zu finden und insbesondere den ehrenamtlich tätigen Kulturvereinen keine finanziellen Mehrbelastungen aufzubürden.

Die Kulturvereine, die mit ihren vielfältigen kulturell-künstlerischen Angebote in den Ortsteilen eine unverzichtbare Arbeit leisten, können ihre Arbeit also bis zum 31. August 2019 unter den gewohnten Rahmenbedingungen fortsetzen. Der Abschluss der neuen Mietverträge ist zum 1. September 2019 vorgesehen.