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Formate: video/youtube
Wenn Sie als Bürgerin, Bürger oder als Initiative eine Idee für den Bezirk haben, können Sie Ihren Vorhabenvorschlag direkt hier auf dieser Seite über das Online-Formular einreichen – es wird automatisch an den Raum für Beteiligung (BRB) weitergeleitet. Alternativ steht Ihnen das Formblatt 1 („Vorhabenvorschlag an die BVV”) auch als PDF zum Download (zur Verfügung, zum Beispiel wenn Sie es lieber ausgedruckt ausfüllen oder gemeinsam mit dem BRB ausfüllen möchten. Der BRB prüft Ihren Vorschlag und leitet ihn anschließend an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung (BVV-Büro) weiter.
Das BVV-Büro erstellt einen offiziellen Vorgang und schickt das Formblatt dann an den „Ausschuss für Eingaben und Beschwerden“. Nun prüft die BVV Ihr Vorhaben. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:
Nach einer Ablehnung können Sie einen Schritt weitergehen: Sie füllen das Formblatt 2 (“Vorhabenantrag an die BVV” ) aus und sammeln dafür Unterschriften – 500 für Vorhaben, die sich nur in einem Stadtteil/Ortsteil auswirken oder 1.000, wenn ihr Vorhaben Auswirkungen auf mehrere Ortsteile hat. Sie oder der BRB leiten dieses Formblatt wieder an das BVV-Büro weiter.
Das BVV-Büro prüft nun die Formalien (z. B., ob genug Unterschriften gesammelt wurden):
Auf diesem Flussdiagramm ist der gesamte Ablauf nochmals dargestellt.
Sie möchten lieber den klassischen Weg gehen? Einen Einwohnerantrag bei der BVV einzureichen, ist selbstverständlich weiterhin möglich. Mehr Informationen und den Leitfaden finden Sie hier.
Neben diesen Prozessen stehen den Bürgerinnen und Bürgern in Steglitz-Zehlendorf viele weiteren Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung zur Verfügung: Von Bürgersprechstunden über Einwohnerfragestunde bis zum Engagement in einer Bürgerinitiative. Einen Überblick über Beteiligungsmöglichkeiten im Bezirk gibt es auf unserer Website www.sz-beteiligt.de.
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