Möchten Sie selbst Beteiligung anregen?

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Wer kann Beteiligung anregen?

Alle Bürger:innen des Bezirks sind dazu berechtigt, eine informelle Beteiligung zu einem bezirklichen Vorhaben anzuregen, wenn bei diesem bislang keine Beteiligung vorgesehen ist. Darüber hinaus können bei einem Vorhaben, bei dem eine formelle oder informelle Beteiligung beabsichtigt ist oder bereits stattgefunden hat, zusätzliche Stufen der Beteiligung angeregt werden.
Mit Bürger:innen sind alle Personen gemeint, die in Steglitz-Zehlendorf wohnen und / oder arbeiten. Auch Kinder und Jugendliche sind, gegebenenfalls über Vertreter:innen, zur Anregung von Beteiligung berechtigt. Ebenso haben Vertreter:innen von Vereinen und Initiativen und sonstige Akteur:innen aus der Einwohnerschaft sowie in politischen Gremien gewählte Personen das Recht, die Beteiligung der Bürger:innen an einem Vorhaben anzuregen.

Wie kann ich Beteiligung anregen?

Die Anregung kann formlos beim zuständigen Fachamt oder über den Raum für Beteiligung erfolgen. Der Raum für Beteiligung informiert Sie über bereits laufende Anregungsanträge, da für jedes Vorhaben nur ein Beteiligungsantrag eingereicht werden kann. Sollte bislang kein solcher Antrag gestellt worden sein, können Sie das untenstehende Formblatt herunterladen, ausfüllen und unterschreiben und dann per Mail an die Adresse kontakt@sz-beteiligt.de senden. Gerne unterstützt Sie das Team des Raums für Beteiligung beim Ausfüllen des Formblattes. Kommen Sie dazu einfach in die offenen Sprechstunden (siehe rechts) oder machen Sie einen Termin aus. Nach Eingang des Formblattes prüft die verantwortliche Stelle in der Verwaltung bzw. das Fachamt die Anregung von Beteiligung.

Was passiert, wenn Anregung stattgegeben wird?

Bei einem positiven Bescheid wird in der Vorhabenliste die nun vorhandene Möglichkeit der Beteiligung eingetragen. Daraufhin wird ein Beteiligungskonzept entwickelt bzw. ein bestehendes Beteiligungskonzept überarbeitet.

Was passiert, wenn Anregung abgelehnt wird?

Ein negativer Bescheid muss schriftlich von der bearbeitenden Stelle begründet werden. Die Begründung wird der anregenden Person / Stelle persönlich zugestellt und veröffentlicht.

Nach einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, die Anregung von Beteiligung über einen weiteren Beteiligungsantrag überprüfen zu lassen.

Die Entscheidung über den Antrag liegt nun bei der zuständigen Stadträtin oder dem zuständigen Stadtrat. Sollte der Antrag auf Beteiligung abermals abgelehnt werden, ist dies erneut schriftlich zu begründen.

Wie kann ich ein neues Vorhaben anregen?

Sie haben eine Idee oder ein Anliegen für Ihren Bezirk – zum Beispiel die Sanierung eines öffentlichen Sportplatzes?
Wenn dieses Thema bisher kein offizielles Vorhaben des Bezirks ist, können Sie es anregen – also der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vorschlagen.

Ab sofort gibt es dafür ein Formblatt, das Sie ganz einfach ausfüllen können.
Alle Bürger:innen ab 16 Jahren, die im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnen, können damit eine Beteiligung zu Themen oder Projekten anregen, die bisher noch nicht vom Bezirk geplant sind.
Das Formblatt sowie das Flussdiagramm, welches den Ablauf des Verfahrens veranschaulichen soll, stehen Ihnen unten zum Download bereit. Der Raum für Beteiligung berät und unterstützt Sie gerne beim Ausfüllen des Formblattes.

Wie bisher können Sie auch weiterhin einen Einwohnerantrag bei der BVV einreichen. Mehr Informationen und den Leitfaden finden sie hier.
Auf Seite 3 des Leitfadens gibt es ein Beispiel für einen Einwohnerantrag sowie weitere Informationen zum Ablauf.
Nachdem Ihr Vorschlag eingereicht wurde, berät die BVV darüber und kann das Bezirksamt bitten, das Vorhaben umzusetzen.
Das Bezirksamt prüft anschließend, ob und in welchem Umfang das Vorhaben realisiert und eine Beteiligung nach den Leitlinien durchgeführt werden kann.
Dabei werden die finanziellen, personellen und zeitlichen Möglichkeiten berücksichtigt.
Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt und außerdem veröffentlicht. Wenn Ihr Vorschlag abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, einen weiteren Antrag mit Unterstützung von Unterschriften einzureichen.

Eine Übersicht über die bisher angeregten Vorhaben finden Sie hier.

Formblätter

  • Flussdiagramm Anregung von Vorhaben

    PDF-Dokument (275.8 kB)

  • Formblatt Vorhabenvorschlag an die BVV

    PDF-Dokument (90.0 kB)

  • Formblatt Vorhabenantrag an die BVV

    PDF-Dokument (108.8 kB)

  • Formblatt Antrag auf Beteiligung Fachamt

    PDF-Dokument (106.0 kB)

  • Formblatt Antrag auf Beteiligung Stadtrat Form

    PDF-Dokument (95.1 kB)