Möchten Sie selbst Beteiligung anregen?

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Wer kann Beteiligung anregen?

Alle Bürger:innen des Bezirks sind dazu berechtigt, eine informelle Beteiligung zu einem bezirklichen Vorhaben anzuregen, wenn bei diesem bislang keine Beteiligung vorgesehen ist. Darüber hinaus können bei einem Vorhaben, bei dem eine formelle oder informelle Beteiligung beabsichtigt ist oder bereits stattgefunden hat, zusätzliche Stufen der Beteiligung angeregt werden.
Mit Bürger:innen sind alle Personen gemeint, die in Steglitz-Zehlendorf wohnen und / oder arbeiten. Auch Kinder und Jugendliche sind, gegebenenfalls über Vertreter:innen, zur Anregung von Beteiligung berechtigt. Ebenso haben Vertreter:innen von Vereinen und Initiativen und sonstige Akteur:innen aus der Einwohnerschaft sowie in politischen Gremien gewählte Personen das Recht, die Beteiligung der Bürger:innen an einem Vorhaben anzuregen.

Wie kann ich Beteiligung anregen?

Die Anregung kann formlos beim zuständigen Fachamt oder über den Raum für Beteiligung erfolgen. Der Raum für Beteiligung informiert Sie über bereits laufende Anregungsanträge, da für jedes Vorhaben nur ein Beteiligungsantrag eingereicht werden kann. Sollte bislang kein solcher Antrag gestellt worden sein, können Sie das untenstehende Formblatt herunterladen, ausfüllen und unterschreiben und dann per Mail an die Adresse kontakt@sz-beteiligt.de senden. Gerne unterstützt Sie das Team des Raums für Beteiligung beim Ausfüllen des Formblattes. Kommen Sie dazu einfach in die offenen Sprechstunden (siehe rechts) oder machen Sie einen Termin aus. Nach Eingang des Formblattes prüft die verantwortliche Stelle in der Verwaltung bzw. das Fachamt die Anregung von Beteiligung.

Was passiert, wenn Anregung stattgegeben wird?

Bei einem positiven Bescheid wird in der Vorhabenliste die nun vorhandene Möglichkeit der Beteiligung eingetragen. Daraufhin wird ein Beteiligungskonzept entwickelt bzw. ein bestehendes Beteiligungskonzept überarbeitet.

Was passiert, wenn Anregung abgelehnt wird?

Ein negativer Bescheid muss schriftlich von der bearbeitenden Stelle begründet werden. Die Begründung wird der anregenden Person / Stelle persönlich zugestellt und veröffentlicht.

Nach einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, die Anregung von Beteiligung über einen weiteren Beteiligungsantrag überprüfen zu lassen.

Die Entscheidung über den Antrag liegt nun bei der zuständigen Stadträtin oder dem zuständigen Stadtrat. Sollte der Antrag auf Beteiligung abermals abgelehnt werden, ist dies erneut schriftlich zu begründen.

Wie bringt man einen Vorhabenvorschlag in die BVV ein?

Die Idee einreichen

Wenn Sie als Bürgerin, Bürger oder als Initiative eine Idee für den Bezirk haben, können Sie Ihren Vorhabenvorschlag direkt hier auf dieser Seite über das Online-Formular einreichen – es wird automatisch an den Raum für Beteiligung (BRB) weitergeleitet. Alternativ steht Ihnen das Formblatt 1 („Vorhabenvorschlag an die BVV”) auch als PDF zum Download (zur Verfügung, zum Beispiel wenn Sie es lieber ausgedruckt ausfüllen oder gemeinsam mit dem BRB ausfüllen möchten. Der BRB prüft Ihren Vorschlag und leitet ihn anschließend an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung (BVV-Büro) weiter.

Die erste Prüfung

Das BVV-Büro erstellt einen offiziellen Vorgang und schickt das Formblatt dann an den „Ausschuss für Eingaben und Beschwerden“. Nun prüft die BVV Ihr Vorhaben. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:

  • Option 1: Es gibt sofort einen Konsens (Zustimmung): In diesem Fall wird direkt ein Ersuchen an das Bezirksamt (BA) gestellt. Das BA prüft die Sache. Stimmt das BA zu, wird das Vorhaben umgesetzt. Lehnt das BA ab, wird das Vorhaben nicht umgesetzt. Sie als Antragsteller:in erhalten eine Nachricht mit einer Begründung.
  • Option 2: Die Politik greift die Idee als eigenen Antrag auf: Der Vorschlag geht dann den offiziellen Weg der BVV (1., 2. und 3. Lesung und Beschluss). Wenn die Mehrheit am Ende zustimmt, geht ein Ersuchen an das Bezirksamt. Dann wird ein „modifiziertes Vorhaben“ umgesetzt. “Modifiziert” bedeutet, dass die ursprüngliche Idee des Vorhabenvorschlags im Laufe der 3 Lesungen in der BVV angepasst oder ergänzt wurde, bevor über den Vorschlag abgestimmt wurde. Wenn die Mehrheit ablehnt, wird das Projekt nicht umgesetzt. Dann wird eine Begründung für die Ablehnung versendet.
  • Option 3: Es gibt keinen Konsens oder die Idee wird nicht aufgegriffen: Das führt zunächst zu einer Ablehnung, welche die Antragsteller mit einer Begründung erhalten.

Der zweite Versuch: Das Formblatt 2

Nach einer Ablehnung können Sie einen Schritt weitergehen: Sie füllen das Formblatt 2 (“Vorhabenantrag an die BVV” ) aus und sammeln dafür Unterschriften – 500 für Vorhaben, die sich nur in einem Stadtteil/Ortsteil auswirken oder 1.000, wenn ihr Vorhaben Auswirkungen auf mehrere Ortsteile hat. Sie oder der BRB leiten dieses Formblatt wieder an das BVV-Büro weiter.

Das BVV-Büro prüft nun die Formalien (z. B., ob genug Unterschriften gesammelt wurden):

  • Formalien nicht erfüllt: Das Vorhaben wird nicht weiterverfolgt.
  • Formalien erfüllt: Das Thema kommt zur Beratung ins BVV-Plenum (die Versammlung aller Bezirksverordneten).
    Im Plenum gibt es zwei mögliche Ausgänge:
  • Ablehnung: Das Vorhaben wird nicht umgesetzt (mit Begründung).
  • Zustimmung durch Mehrheit: Es erfolgt ein Ersuchen an das Bezirksamt, und das Vorhaben wird schließlich umgesetzt.

Auf diesem Flussdiagramm ist der gesamte Ablauf nochmals dargestellt.

Sie möchten lieber den klassischen Weg gehen? Einen Einwohnerantrag bei der BVV einzureichen, ist selbstverständlich weiterhin möglich. Mehr Informationen und den Leitfaden finden Sie hier.

Neben diesen Prozessen stehen den Bürgerinnen und Bürgern in Steglitz-Zehlendorf viele weiteren Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung zur Verfügung: Von Bürgersprechstunden über Einwohnerfragestunde bis zum Engagement in einer Bürgerinitiative. Einen Überblick über Beteiligungsmöglichkeiten im Bezirk gibt es auf unserer Website www.sz-beteiligt.de.

Formblätter

  • Flussdiagramm Anregung von Vorhaben_062026

    PDF-Dokument (286.2 kB)

  • Formblatt Vorhabenvorschlag an die BVV

    PDF-Dokument (106.7 kB)

  • Formblatt Vorhabenantrag an die BVV

    PDF-Dokument (117.6 kB)

  • Formblatt Antrag auf Beteiligung Fachamt

    PDF-Dokument (106.0 kB)

  • Formblatt Antrag auf Beteiligung Stadtrat Form

    PDF-Dokument (95.1 kB)