Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes „westlicher Düppeler Forst und Glienicker Parklandschaft“ im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin und Aufhebung von anderen Rechtsvorschriften zu den Landschaftsschutzgebieten „Grunewald“ und „Spandauer Forst“

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt führt ein Unterschutzstellungsverfahren mit dem Ziel durch, die bisher für den Düppeler Forst geltende Landschaftsschutzgebietsverordnung in Teilen abzulösen und die in der Bekanntmachung dargestellte Fläche als neues Landschaftsschutzgebiet „westlicher Düppeler Forst und Glienicker Parklandschaft“ auszuweisen.

Im Zuge des Verfahrens werden darüber hinaus 3 Verordnungen zu den Landschaftsschutzgebieten „Grunewald“ und „Spandauer Forst“ aus den Jahren 1999, 2000 und 2008 zur Rechtsbereinigung aufgehoben, da sie heute nicht mehr anwendbar sind. Für diese Landschaftsschutzgebiete gelten die aktuellen Verordnungen aus 2017.

Der Entwurf der Rechtsverordnung wird mit den dazu gehörenden Karten gemäß § 27 Abs. 3 Berliner Naturschutzgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt:

Vom 1. Juni 2026 bis einschließlich 30. Juni 2026
von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung:
unter Tel.-Nr. 9025-1672

bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin
Erdgeschoss, Raum 047 (bitte die Ausschilderung beachten).

Dazu können sich Interessierte online äußern und die Unterlagen innerhalb dieses Zeitraumes auf der Seite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einsehen und sich hier online äußern:
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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

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