Drucksache - 0182/XXI  

 
 
Betreff: Maßnahmen gegen das Befahren von Gehwegen mit Fahrrädern und Elektro-Rollern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPVerkehr und Tiefbau
Verfasser:Leppek, RolandPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.03.2022 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnung Ausschussberatung
01.06.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung vertagt   
05.10.2022 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Ausschussberatung
08.06.2022 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau vertagt   
09.11.2022 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
14.12.2022 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.01.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung VuT ff, Ord
Ausschuss Ord vertagt 1
Ausschuss VuT vertagt 1
Ausschuss Beschluss Ord
Ausschuss Beschluss VuT
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Ordnung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Verkehr und Tiefbau die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Bezirk geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen die unbefugte Nutzung von Gehwegen durch Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Nutzerinnen und Nutzer von E-Rollern vorzugehen. Kontroll- und Aufklärungsmaßnahmen sollen schwerpunktmäßig an Fußwegen, die parallel zu neugeschaffener Fahrradinfrastruktur laufen, umgesetzt werden.

 

Geeignete Maßnahmen können z.B. sein:

 

  • Verstärkte Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei
  • Information über geltende Regelungen
  • Visualisierung der geltenden Regeln
  • Kontaktierung von E-Roller-Anbietern und Fahrradverleihen, um sie zu bitten, auf ihren Rollern und Fahrrädern Hinweise zum Gehweg-Verbot anzubringen
  • Kontaktierung von Lieferdiensten mit der Bitte, ihr Lieferpersonal auf die geltenden Regeln hinzuweisen
  • Thematisierung des Problems auf Landesebene, um ein bezirksübergreifendes bzw. landesweites Vorgehen zu ermöglichen.

 

Begründung: Ein seit vielen Jahren bestehendes Ärgernis ist das Befahren von Fußwegen durch Radfahrerinnen und Radfahrer. In jüngster Vergangenheit wurde diese für Fußngerinnen und Fußnger gefährliche und lästige Situation durch das Aufkommen der Elektroroller verschärft, die von ihren Nutzerinnen und Nutzern auch sehr gern und bevorzugt auf Fußwegen gefahren werden. Gern wird von den Delinquentinnen und Delinquenten als Entschuldigung für ihr rücksichtsloses Verhalten vorgeschoben, dass es keinen geeigneten Radweg gebe und die Nutzung der Straße zu gefährlich sei. Trotz neugeschaffener Fahrrad-Infrastruktur, wie z.B. an der Hermannstraße, ist bisher keine Verbesserung der Situation für Fußngerinnen und Fußnger zu beobachten. Neben Rücksichtslosigkeit und Unsicherheit führen auch Unkenntnis der geltenden Regeln zu unbefugter Nutzung der Fußwege. Dies gilt insbesondere bei der Begleitung von Kindern, die zur Nutzung der Fußwege berechtigt sind.

 
 

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