Drucksache - 0139/XXI  

 
 
Betreff: Das Interkulturelle Aufklärungsteam Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/GrüneBA/SozGes
  Rehfeldt, Hannes
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.02.2022 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Gesundheitsausschuss Ausschussberatung
26.04.2022 
4. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
04.05.2022 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
13.12.2023 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Ges
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie das Interkulturelle Aufklärungsteam Neukölln (IKAT) seine erfolgreiche Arbeit weiterführen kann. Dabei ist zu prüfen, ob eine Verstetigung möglich ist.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 7. Sitzung der XXI. Wahlperiode am 04. Mai 2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie das Interkulturelle Aufklärungsteam Neukölln (IKAT) seine erfolgreiche Arbeit weiterführen kann. Dabei ist zu prüfen, ob eine Verstetigung möglich ist.

 

Erstmalig beschlossen wurde die Maßnahme IKAT mit BA-Beschluss Nr. 193/20. Die Stabsstelle für Dialog und Zukunft wurde damit beauftragt, das Modellprojekt „Interkulturelles Aufklärungsteam Neukölln“ (IKAT) gemäß des in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erarbeiteten Konzepts zu führen. Die Maßnahme diente dem Zweck der niedrigschwelligen und mehrsprachigen Informationsvermittlung im Rahmen der Corona-Prävention sowie der Begleitung der weitreichenden fachlichen Maßnahmen des Gesundheitsamtes und unterstützt damit den gesetzlichen Auftrag des eingerichteten Pandemiestabs gemäß § 3 IfSG. Es handelte sich bei dem Projekt mithin um eine Maßnahme, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Pandemie stand.

 

Vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 galt nur noch ein bestimmter Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Bis 7. April 2023 hatten die Länder zudem die Möglichkeit, über die bundesweiten Maßnahmen hinaus weitere Regelungen anzuordnen wie etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Diese Regelung war auch im Infektionsschutzgesetz § 28b festgeschrieben. Mit Auslaufen des rechtlichen Rahmens für die Maßnahmen ist sie wie die bundesweite Regelung zum 7. April 2023 weggefallen, so dass spätestens mit diesem Zeitpunkt die Grundlage für die in Rede stehende Maßnahme unter Hinweis auf die festgelegten Tätigkeiten im Rahmen der Pandemie nicht mehr vorliegt. Wie eine Anfrage an die Stabstelle für Dialog und Zukunft ergab, hat das IKAT seine Arbeit jedoch bereits in 2022 eingestellt.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 23. November 2023

 

 

Martin Hikel Hannes Rehfeldt

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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