Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0093/XXI
Der Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der A 113 geschaffene Landschaftspark Rudow wieder in jenen Zustand versetzt wird, der im Planfeststellungsbeschluss und den begleitenden Unterlagen festgelegt wurde. Insbesondere die Streuobstwiese befindet sich in einem nicht akzeptablen Zustand, da in den vergangenen Jahren viele der gepflanzten Bäume abgestorben sind.
Begründung: A&E-Maßnahmen sind als Ausgleich der ökologischen Beeinträchtigungen durch eine Baumaßnahme gesetzlich verankert. Ein Ende der A&E-Erfordernis ist nur gegeben, wenn der neugeschaffene Zustand beendet (rückgebaut) wurde und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wurde.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.02.2022 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich dafür einzusetzen, dass der Landschaftspark Rudow wieder in jenen Zustand versetzt wird, der im Planfeststellungsbeschluss und den begleitenden Unterlagen festgelegt wurde. Der Landschaftspark Rudow-Altglienicke verbindet die beiden Bezirke Treptow-Köpenick und Neukölln miteinander und wurde 2009 im Zuge des Autobahnbaus A113 fertig gestellt. Die in dem BVV-Beschluss benannte Streuobstwiese befindet sich auf der Treptow-Köpenicker Seite der Parkanlage. Die Pflege wird durch die Autobahn GmbH des Bundes verwaltet. Die Bezirke Treptow-Köpenick und Neukölln haben sich in diesem Zusammenhang an die Autobahn GmbH des Bundes gewandt und um Prüfung und Information gebeten, welche Maßnahmen die Autobahn GmbH des Bundes ergreifen wird, um den vereinbarten Zustand für diese Ausgleichsfläche wiederherzustellen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat daraufhin mitgeteilt, dass der Park auf Grundlage des ursprünglichen Pflegekonzepts stetig kontrolliert sowie dauerhaft gepflegt werde und der Park seine Kompensationsfunktion erfülle. Zudem werde der Entwicklungszustand des Parks regelmäßig überprüft und die Pflege und Unterhaltung dem Bedarf angepasst. Im Fall der Streuobstwiese seien Nachpflanzungen vorgesehen. Es könne jedoch sein, dass nach Prüfung und Abwägung bisheriger Standorte und verwendeter Baumarten entsprechend der Resistenz gegen Umweltbedingungen nicht immer direkt am gleichen Standort des Ausfalles ersetzt werde. Das Bezirksamt sieht die Bitte um Prüfung aus dem BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 22.11.2022
Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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