Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 2268/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in der Planungsphase sämtlicher bezirkseigener Neubau- und Sanierungsvorhaben CO2-Bilanzen über Planung, (Um)Bau und den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes inklusive der Emissionen bei einem Rückbau bzw. Abriss erstellen zu lassen. Hierfür sind unterschiedliche Optionen des Neubauvorhabens zu analysieren, die sich bspw. in der Energieversorgung und/oder bei Baumaterialien oder in der Art einer Anschlussnutzung unterscheiden. Ökologische Bau- und Dämmstoffe sind Betonelementen, Polystyrol oder mineralischen Dämmstoffen vorzuziehen. Die CO2-Bilanzen sind dem zuständigen Ausschuss vorzustellen und zu begründen, falls nicht die Option mit den niedrigsten CO2-Emissionen gewählt wurde. Diese Bilanzierungen sollen im Dienstbereich des Neuköllner Klimaschutzbeauftragten unter Hinzuziehung notwendiger Informationen aus anderen Abteilungen erfolgen.
Begründung: Aufgrund des in Neukölln ausgerufenen Klimanotstands (Drs. 1524/XX) ergibt sich die Notwendigkeit den CO2-Ausstoß des Bezirkes deutlich zu senken. Gleichzeitig gibt es einen wachsenden Bedarf an Flächen für öffentliche Einrichtungen wie Kitas und Schulen oder neue Verwaltungsstandorte, die in den kommenden Jahren errichtet werden. In anderen Objekten werden Grundsanierungen erfolgen. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen wirksame Maßnahmen getroffen werden, welche die Emissionen nachhaltig verringern. Diese Maßnahmen sollen eine wirtschaftliche Entwicklung des Stadtgebiets befördern und für die Bewohner*innen sozial verträglich sein. Beim Neubau von Häusern wird heutzutage durch die Baumaterialien die Hälfte der Energie verbraucht, noch bevor das Gebäude genutzt werden kann. Der Bezirk muss seinen Beitrag bei der eigenen Bebauung leisten und kann gleichzeitig Auftraggeber für innovative Baukonzepte werden (z.B. Holz-Modulbau). Eine CO2-neutrale Holzbauweise kann z.B. die CO2-Emissionen deutlich reduzieren und helfen, neue Technologien zu befördern. Die Pflicht für dieses Handeln ergibt sich aus § 9 EWG Bln, welcher die Bezirke in Eigenverantwortlichkeit dazu anweist, in Vorbildfunktion Bilanzen zu erarbeiten und Konzepte für eine Minderung der Kohlendioxidemissionen zu formulieren. |
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