Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1764/XX
Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die technischen und juristischen Voraussetzungen bestehen, die Nansenstraße zwischen Weserstraße und Reuterstraße als öffentliches Straßenland zu entwidmen. Ziel dieser Prüfung soll die Klärung der Möglichkeit sein, mittelfristig darüber nachzudenken, wie ein für die Kiezbewohner nutzbarer Platz entstehen kann.
-Schlussbericht-
Die in Rede stehende Fläche umfasst ca. 230m² und wird derzeit als Parkplatz genutzt. Gemäß § 4 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) ist die Teileinziehung einer Straße zulässig, wenn nachträglich Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden sollen. Von der Möglichkeit der Teileinziehung soll insbesondere dann Gebrauch gemacht werden, wenn zur Realisierung von Maßnahmen der Verkehrslenkung und Verkehrsberuhigung bestimmte Verkehrsarten auf Dauer von dem durch die Widmung der Verkehrsfläche festgelegten verkehrsüblichen Gemeingebrauch ausgeschlossen werden sollen.
Bei der geplanten Teileinziehung würden 10 Parkplätze entfallen, im Gegenzug könnte je nach baulicher Herstellung eine Begegnungs- oder Spielfläche entstehen. Das erforderliche öffentliche übergeordnete Wohl gemäß § 4 BerlStrG wäre insoweit gegeben. Die Einziehung würde auch den Zielen des Mobilitätsgesetzes entsprechen, wonach mehr Aufenthaltsflächen für Zufußgehende im öffentlichen Straßenland entstehen sollen.
Da die Fläche innerhalb des Gebietes der geplanten Verkehrsuntersuchung Reuterkiez liegt, sollen Maßnahmen im Rahmen der Konzepterstellung und der damit verbundenen Bürger*innenbeteiligung entwickelt werden.
Berlin-Neukölln, den 03.03.2021
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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