Drucksache - 0756/XX  

 
 
Betreff: Tischlerzeile / Severingstraße für Grundschulkinder sicher machen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bildung, Schule und KulturBzBm/Fin
  Hikel, Martin
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.06.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
22.01.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorkage zur Kenntnisnahme SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, sich mit den zuständigen Stellen für einen sicheren Schulweg der Wetzlar-Grundschule einzusetzen.

 

Die nicht markierte, durch Pkw verstellte und so die Sichtbarkeit der Grundschulkinder beeinträchtigende Straßenüberquerung Severingstraße und Kreuzungssituation Tischlerzeile / Severingstraßer die Grundschulkinder in folgender Form sicherer machen:

 

  1. Die Straßenüberquerung auf der nördlichen Gehwegsseite der Tischlerzeile über die Severingstraße durch Einrichtung eines Fußngerübergangs auf der Fahrbahn der Severingstraße (Fahrbahnmarkierung) für die Kinder und Pkw erkennbar und sicherer machen.

 

  1. Den sehr schmalen Gehweg der Severingstraße ab Fußngerübergang bis zur rdlichen Einmündung in die Tischlerzeile verbreitern und damit gleichzeitig die aktuell im Kreuzungsbereich genutzte Parkmöglichkeit unterbinden, womit die Sichtbarkeit der Kinder ermöglicht wird.

 

  1. Im westlichen und östlichen Bereich des Übergangs sind beidseitig Park- und Halteverbote einzurichten, die die Sichtbarkeit der Grundschulkinder und des PkwVerkehrs in der Übergangssituation gewährleistet.

 

  1. Herstellung eines Übergangs für Fußnger vom nördlichen Fußweg der 2 x 2- spurigen Tischlerzeile über die Severingstraße auf den östlich gelegenen Fußweg der 1,5-spurigen Tischlerzeile (nördlich der Severingstraße).

 

  1. Die Verkehrslenkung aufzufordern, die Verkehrsregelung (insb. Vorfahrtsregelung) im Kreuzungsbereich für Pkw zu optimieren und deutlich erkennbar einzurichten.

 

 

Begründung:

Die Wetzlar Grundschule ist im gebundenen Ganztagsbetrieb. Zwischen 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr und 16:00 bis 16:30 Uhr sind sehr viele Kinder gleichzeitig auf dem Abschnitt Johannistaler Chaussee (Bushaltestelle) und Wetzlar Grundschule unterwegs.

 

Die Tischlerzeile ist ab Johannisthaler Chaussee bis zum Auftreffen auf die Severingstraße mit 2 x 2 Fahrspuren, getrennt durch einen abgesetzten Grünstreifen, ausgebaut. Beidseitig sind Fuß- und Radwege vorhanden. Nach ca. 100 m mündet die Tischlerzeile in die kleinere Severingstraße. Nord-westlich von diesem Einmündungsbereich wird die Tischlerzeile am Ende der Severingstraße als 1,5-spurige Siedlungsstraße bis zur Wetzlar Grundschule fortgesetzt. Verkehre werden über die 2 x 2-spurige Tischlerzeile, dann linksabbiegend für ca. 50 m auf die Severingstraße und dann rechtsabbiegend auf die 1,5-spurige Tischlerzeile geführt.

 

Der Fußweg entlang der Tischlerzeile endet an der Einmündung der Severingstraße, ohne dass die Severingstraße baulich für die Querung von Fußngern hergerichtet ist. Parkende Pkw versperren beidseitig der Severingstraße den Übergangsbereich und damit die Sichtbarkeit der Grundschulkinder, die bedingt durch die Körpergröße, die Pkw nicht überragen und so nicht gesehen werden können.

 

In Folge dieser Situation sind die Grundschulkinder gezwungen, zwischen parkenden Pkw die Severingstraße an nicht definierten Stellen zu überqueren. Für Kinder und Pkw ist die Situation unklar und unübersichtlich. Nach Überquerung der Severingstraße, vom nördlichen Gehweg der Tischlerzeile kommend, sollen die Grundschulkinder den Gehweg auf der rdlichen Seite der Severingstraße für ca. 50 m bis zum Beginn der rdlich von der Severingstraße gelegenen Tischlerzeile fortsetzen. Entlang dieses Bereichs parken Pkw, die zusätzlich das Sichtfeld beeinträchtigen.

 

Der Gehweg ist in diesem Bereich sehr schmal und lässt eine gleichzeitige Nutzung für z.B. Menschen mit einen Kinderwagen oder Rollstuhl und die entgegenkommenden Kinder nicht zu.

 

Auf der süd-westlichen Seite der 2 x 2-spurigen Tischlerzeile endet der Fußweg beim Auftreffen auf die Severingstraße. Der Fußweg wird durch ein Sperrschild beendet. Der Fußweg in Richtung Grundschule wird auf der anderen Seite der Severingstraße auf der östlichen Seite der Tischlerzeile fortgesetzt. Auf der westlichen Seite der Tischlerzeile ist baulich kein

Fußweg vorhanden und möglich (privates Siedlerland).

 

Die besondere bauliche Ausgestaltung des Bereichs durch das Ende der 2 x 2-spurigen Tischlerzeile auf die Severingstraße und die Fortsetzung der Tischlerzeile nord-westlich versetzt, führt zu einer unklar wahrgenommenen Verkehrsregelung. Pkw mit Ziel Grundschule haben eine Links-rechts-Abbiegesituation (links auf die Severingstraße und dann umgehend rechts abbiegend in die nördliche Fortsetzung der Tischlerzeile).

 

Die „größere“ Tischlerzeile wird hier fälschlicherweise als Vorfahrtsstraße wahrgenommen. Gleichzeitig tangiert hier der entgegenkommende Verkehr in Richtung Johannisthaler Ch., da der nördliche Bereich der Tischlerzeile ab Severingstraße keine parallelen gegenläufigen Pkw-Verkehre erlaubt.

 

 

-Schlussbericht-

 

Die zuständige Kommission bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat den Wunsch nach einem Fußngerüberweg (Zebrastreifen) für die Severingstraße abgelehnt.

 

Bei einem danach anberaumten Ortstermin mit Vertretenden der Schule und der Elternschaft ist als Überquerungshilfe eine Fahrbahnmarkierung nach Regelplan 200 VLB sowie ein absolutes Haltverbot (Mo Fr, 7 9 Uhr) festgelegt worden. Damit ist die Überquerungsstelle der Schulkinder abgesichert. Weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind nicht erforderlich.

 

Die Kreuzung Johannisthaler Chaussee/Tischlerzeile ist mit einer Lichtzeichenanlage geregelt. Bei einem Ausfall ist eine Vorfahrtbeschilderung durch vorhandene Verkehrszeichen zu beachten.

 

r die Kreuzung Tischlerzeile/Severingstraße gilt die in Tempo 30 Zonen übliche Regelung Rechts vor Links. Hier sind insoweit keine weiteren Verkehrszeichen erforderlich.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 18. November 2019

 

 

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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