Drucksache - 0624/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 ihrer Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt neun festgesetzt und besteht aus
dem Vorsteher, der stellvertretenden Vorsteherin, der Fraktionsvorsitzenden der SPD, dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, dem Fraktionsvorsitzenden der LINKEN dem Fraktionsvorsitzenden der AfD dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Neu sowie zusätzlich einem Mitglied der Fraktion der SPD. |
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