Drucksache - 0472/XX  

 
 
Betreff: Mieterbeiratswahlen demokratisch durchführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Fuhrmann, MarlisFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
24.01.2018 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
15.03.2018 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung
25.04.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
30.05.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt
Überweisung SuW
Ausschuss Beschluss SuW
Beschlussempfehlung vertagt
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, auf die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im Bezirk Neukölln einzuwirken, in ihren Siedlungen erfolgreich Mieterbeiratswahlen durchzuführen und dabei die demokratische Teilhabe von Mieterinnen und Mietern nicht zu beschneiden, in dem kritische Mieterinnen und Mieter nicht zur Wahl der Mieterbeiräte zugelassen werden. Wer die formalen Kriterien erfüllt, ist zur Wahl zuzulassen.

 

Begründung:

Die Mieterbeiräte sind ein wichtiges Instrument, um eine Mitsprache der Berliner Mieterinnen und Mietern bezügl. Modernisierung, Betriebskostenabrechnung etc. in ihren Wohnsiedlungen zu ermöglichen. Sie können darüber hinaus Partner im „Stadtteildialog“ in den Bezirksregionen sein. Ihre Funktion würde untergraben, wenn kritische Stimmen vom demokratischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen würden.

 
 

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