Drucksache - 0341/XX
Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion gem. § 19 Abs. 7 GO zurückgezogen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten eine Lösung zu suchen, bei der die Kinder und Jugendlichen nach der Schließung der Notunterkunft im ehemaligen C&A-Kaufhaus möglichst weiter in ihre bisherige Schule gehen können bzw. ein Wechsel der (Willkommens-) Klasse vermieden wird.
Begründung: Nach einem möglichen Umzug in die Haarlemer Straße sollte, um den Lernerfolg nicht zu gefährden, der Unterricht möglichst in gewohnten Umfeld fortgesetzt werden. |
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