Drucksache - 1580/XIX  

 
 
Betreff: Polyglotte Neuköllner Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/BiKuSport
  Korte, Karin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Vorberatung
24.05.2016 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur vertagt   
21.06.2016 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur vertagt   
05.07.2016 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
13.07.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
25.01.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung zu prüfen, ob und inwieweit an den Grundschulen und als Folge an den Oberschulen, auch mit gymnasialem Zug, im Bezirk verstärkt (nicht nur an den Europa-Schulen), Französisch, Spanisch, Italienisch, Arabisch, Türkisch usw. als Unterrichtsfach oder wenigstens als AG mit Leistungsbewertung angeboten werden können.

 

Ursprungstext: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt soll in Abstimmung mit der Senatsverwaltung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt an jeweils mindestens 2 Grundschulen im Bezirk Französisch, Englisch, Spanisch und Italienisch anbieten. Die hierfür notwendige Änderung des Schulgesetzes sollte vom Bezirksamt angeregt werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Schüler diese Sprachen an jeweils einer weiterführenden Schule mit gymnasialer Oberstufe fortführen können.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung zu prüfen, ob und inwieweit an den Grundschulen und als Folge an den Oberschulen, auch mit gymnasialem Zug, im Bezirk verstärkt (nicht nur an den Europa-Schulen), Französisch, Spanisch, Italienisch, Arabisch, Türkisch usw. als Unterrichtsfach oder wenigstens als AG mit Leistungsbewertung angeboten werden können.

Dazu berichtet das Bezirksamt: Die Förderung der Mehrsprachigkeit an den öffentlichen Schulen ist sowohl dem Senat als auch dem Bezirksamt ein wichtiges Anliegen. Bereits in den Richtlinien der Regierungspolitik 2016 hat der Senat erklärt, insbesondere zur besseren Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher Möglichkeiten schaffen zu wollen, die Herkunftssprache als erste oder zweite Fremdsprache zu erlernen und bei Prüfungen anerkennen zu lassen. In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021 hat der Senat seinen Willen bekräftigt, den erstsprachlichen Unterricht bedarfsorientiert auf der Grundlage einer Erhebung der erstsprachlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler um weitere Sprachen auszubauen, in der Oberschule (Integrierte Sekundarschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium) fortzuführen, sowie deren Einbringung als 2. oder 3. Fremdsprache zu ermöglichen.

Im Zuge dessen hat der Senat bereits in der vergangenen Wahlperiode ein Konzept zur Förderung der Mehrsprachigkeit erstellt. Darin wurden sowohl aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen als auch von Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen, Bildungseinrichtungen und Interessensgruppen verschiedene Formen von Anregungen und Expertisen berücksichtigt. Das Konzept zur Förderung der Mehrsprachigkeit ist prozessual angelegt. Es berücksichtigt die sprachlichen Bedarfe und Zusammensetzungen der Berliner Schule und wird kontinuierlich fortgeschrieben.

Ebenfalls in der vergangenen Wahlperiode wurde durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Gremium „Mehrsprachigkeit und SESB“ gegründet, in dem das Bezirksamt durch die Bezirksstadträtin für Bildung, Schule und Kultur vertreten ist. Seit September 2021 fanden zudem mehrere Online-Fachtage zum Thema Herkunftssprachenunterricht und Mehrsprachigkeit statt, deren Ergebnisse hier abgerufen werden können: https://www.mehrsprachiges-berlin.de/.

Für das Bezirksamt hat die bedarfsgerechte Ausweitung der Mehrsprachigkeit an Neuköllner Schulen eine große Bedeutung. Die Bezirksstadträtin für Bildung, Schule und Kultur hat sich im Rahmen von Bezirksstadträtesitzungen mehrfach für die Ausweitung arabischer und türkischer Sprachangebote an Schulen eingesetzt. Vorschläge der Bezirksstadträtin, das leerstehende OSZ-Gebäude in der Leinestraße als deutsch-ukrainische Schule zu nutzen, wurden seitens der Senatsverwaltung bislang nicht aufgegriffen.

Davon abgesehen, gibt es bereits jetzt ein breit gefächertes Fremdsprachenangebot an Neuköllner Schulen. An 17 Grundschulen und zwei Gemeinschaftsschulen wird herkunftssprachlicher Ergänzungsunterricht in insgesamt 78 Lerngruppen angeboten, darunter 41 Lerngruppen türkisch und 31 Lerngruppen arabisch. Zudem wird kurdischer und polnischer herkunftssprachlicher Ergänzungsunterricht angeboten. Für das kommende Schuljahr sind drei Lerngruppen ukrainisch und eine Lerngruppe rumänisch geplant. An fünf Grundschulen gibt es türkischen Konsulatsunterricht.

An den weiterführenden Schulen werden zumeist drei Fremdsprachen angeboten. An vier Schulen werden vier oder mehr Fremdsprachen angeboten, nur an drei Schulen lediglich zwei.

In der Gemeinschaftsschule Campus Rütli bietet die Volkshochschule Neukölln bereits heute im Nachmittagsbereich zwei Arabisch-AGs an. Diese AGs richten sich an Schüler*innen der Sek I mit arabischer Familiensprache, die eine zweite Fremdsprache für das Abitur benötigen. Sofern einzelne oder alle Schüler*innen am Ende des Schuljahres das B1-Niveau erreicht haben, findet dann am Ende des Schuljahres vor Ort eine Prüfung statt. Das erfolgreiche Bestehen der Prüfung wird mit einem B1-Zertifikat nachgewiesen. Dieses Zertifikat wird von SenBJF als Nachweis der zweiten Fremdsprache anerkannt.

Es bleibt Ziel des Bezirksamts, dass das Fremdsprachenangebot an Neuköllner Schulen weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut wird. Das Bezirksamt wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten – etwa in den Bezirksstadträtesitzungen und beim regelmäßig stattfindenden Austausch mit der regionalen Schulaufsicht – weiterhin dafür einsetzen.

 

Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 17.01.2023

 

 

Martin Hikel Karin Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 
 

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