Drucksache - 1516/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, ob die ohnehin geplante durchgängige Auszeichnung von Radstreifen auf der Karl-Marx-Straße in beiden Richtungen, beginnend ab Hermannplatz, möglichst zeitnah und nicht erst im Zuge der Umbaumaßnahmen umzusetzen ist.
Begründung: Der letzte Bauabschnitt des Umbaus der Karl-Marx-Straße rückt in immer weitere Ferne, hierfür stehen laut aktueller Investitionsplanung frühestens 2020 Gelder zur Verfügung. Zur kurzfristigen Verbesserung des Fahrradverkehrs in Neukölln sollte die kostengünstige Ausweisung des ohnehin geplanten Radstreifens erfolgen (Markierung + Beschilderung).
-Schlussbericht-
Das Bezirksamt und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz haben eine Planung in Auftrag gegeben, in der verschiedene Führungsformen für den Radverkehr in der Karl-Marx-Straße im Abschnitt zwischen Hermannplatz und Weichselstraße untersucht werden sollen. Konkret werden zwei Varianten zur Führung des Radverkehrs untersucht. Erstens die klassische Form der Radfahrstreifen und zweitens die Einrichtung von Protected Bike Lanes. Erste Ergebnisse wurden dem zuständigen Fachausschuss der BVV bereits vorgestellt, wobei die Entscheidung letztendlich allein der Verkehrslenkung Berlin obliegt.
In Abwägung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Lösung muss die Verkehrslenkung entsprechende Verkehrszeichenpläne anordnen. Es ist geplant, die Planungs- und Bauvorbereitungsarbeiten in 2017 abzuschließen und im Anschluss daran den Radfahrstreifen im Frühjahr 2018 zu realisieren.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den . August 2017
Dr. Franziska Giffey Bezirksbürgermeisterin |
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