Drucksache - 1193/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
-Schlussbericht-
Zu 1. Hier gestatte ich mir den Hinweis auf eine im Abgeordnetenhaus gestellte schriftliche Anfrage Drucksache 18 / 11 203 vom 09.05.2017 zum Thema Bürgerbeteiligung von Flüchtlingsunterkünften. In dieser wurden von der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales folgende Fragen beantwortet:
Die Beantwortung der Anfrage ist diesem Schlussbericht beigefügt.- (pdf-Anlage in Allris)
Dem Bezirksamt sind keine Veranstaltungen zu Flüchtlingsunterkünften in Neukölln bekannt, die der Senat federführend durchgeführt hat. Der Bezirk selbst hat durch Gespräche mit der Zivilgesellschaft, Informationsschreiben und / oder Anwohner*innenveranstaltungen die umliegenden Nachbarschaften informiert. Da der Bau und Betrieb der Unterkünfte jedoch nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegt, war das Bezirksamt auf Informationen seitens des Senats angewiesen. Zu den Informationsveranstaltungen für Anwohnende wurden daher immer Vertreter*innen der zuständigen Senatsverwaltungen eingeladen.
Zu 2. Wie der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus zu entnehmen ist, sieht die Senatsebene folgende Anlaufstelle für Fragen vor: „Sofern Anwohnerinnen und Anwohner sich zu der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften einbringen wollen, können diese sich an das zuständige Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wenden (LAF). Die Kontaktdaten können dem Internetauftritt des LAF entnommen werden (siehe http://www.berlin.de/laf/)“
Zu 3. Das Bezirksamt Neukölln fordert wiederkehrend sowohl auf schriftlichem Wege als auch in verschiedenen Gremien oder bei gemeinsamen Terminen mit der Landesebene Informationen zu geplanten Einrichtungen in Neukölln ein. Zusätzlich gab es bisher zwei Treffen mit Vertreter*innen der Senatsebene und der Berliner Immobilienmanagement GmbH, um über potentielle Grundstücke zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften zu beraten.
Zu 4. Ich gehe davon aus, dass Sie den unter Punkt 3 genannten Anlaufpunkt meinen. Geflüchteten steht es ebenso frei, das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zu kontaktieren. Als weiterer Anlaufpunkt zur Erstorientierung und Beratung dient das Willkommenszentrum Berlin, welches beim Integrationsbeauftragten des Landes Berlin angesiedelt ist. (https://www.berlin.de/willkommenszentrum/)
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den . August 2017
Dr. Franziska Giffey Bezirksbürgermeisterin |
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