Drucksache - 1125/XIX
VzK-SB BauNadBüd
Aufgrund des Senatsbeschlusses vom 03. Februar 2015, die Fläche der Buckower Felder als ein Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 AGBauGB auszuweisen, fällt die Aufstellung sowie die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Damit ist dem Antrag die Geschäftsgrundlage entzogen.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 17. Februar 2015 Bezirksamt Neukölln von Berlin
LieckeBlesing Stellv. BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
Zur Drs. 1125/XIX liegt ein gemeinsamer Änderungsantrag der SPD/CDU vor.
Gegen die Stimmen der Grünen, PIRATEN und LINKEN wird der Änderungsantrag mit folgemdem Wortlaut angenommen:
Mit dem Bebauungsplan Buckower Felder soll ein Wohnungsbaustandort mit etwa 50.000 qm Wohnfläche (ca. 450 - 480 Wohnungen, vor allem für Familien) entstehen. Dabei ist eine Berliner Mischung mir ca. 30 % preiswerten Wohnungen anzustreben. Zudem ist die erforderliche Infrastruktur (z.B. Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen) im Bebauungsplanungsgebiet zu integrieren.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Mit dem Bebauungsplan Buckower Felder soll ein Wohnungsbaustandort mit etwa 50.000 qm Wohnfläche (ca. 450 - 480 Wohnungen, vor allem für Familien) entstehen. Dabei ist eine Berliner Mischung mir ca. 30 % preiswerten Wohnungen anzustreben. Zudem ist die erforderliche Infrastruktur (z.B. Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen) im Bebauungsplanungsgebiet zu integrieren.
Ursprungsantrag: Das Bezirksamt wird gebeten, sich im Rat der Bürgermeister und gegenüber dem Senat klar gegen die Feststellung des Bebauungsplans 8-66 als Gebiet von außergewöhnlicher städtischer Bedeutung gem. § 9 (1) AGBauGB zu positionieren.
Begründung:
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