Drucksache - 1091/XIX
Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde hat die Anordnung zur Markierung am 12.05.2015 gefertigt. Das Straßen- und Grünflächenamt hat eine entsprechende Firma beauftragt. Die Fahrbahnmarkierungen wurden mittlerweile getätigt.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
Antrag vom 05.11.2014 Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Auffahrten zum Radweg im Verlauf der Straße „Grüner Weg“ in Britz durch geeignete Maßnahmen des Tiefbauamtes (Fahrbahnmarkierungen) von parkenden Autos freizuhalten. Begründung: Am frisch sanierten Radweg sind für Radfahrer durch Bordsteinabsenkung kleine Auf- und Abfahrten gegenüber der Einmündung des Zaunkönigswegs eingerichtet worden. Trotz des Parkverbots gemäß § 12 StVo, Punkt 5, ist der Bereich der Absenkung meistens zugeparkt. Autofahrer nehmen die Bordsteinabsenkung vermutlich nicht wahr. Der Bereich könnte ähnlich wie bei der 100 m weiter östlich liegenden Auffahrt am Rotschwanzweg mit einem Piktogramm gekennzeichnet sein, damit das Parkverbot beachtet wird.
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