Drucksache - 0795/XIX  

 
 
Betreff: Neubau einer Grundschule auf / an der Tempelhofer Freiheit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bildung, Schule und KulturBildung, Schule und Kultur
  Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.01.2014 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 16.01.2014
2. Version vom 16.01.2014

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Im Zuge der Stadtentwicklung des Quartiers Oderstraße an der Tempelhofer Freiheit ist mittelfristig der Neubau einer 4-zügigen Grundschule erforderlich. Das entsprechende Finanzierungsvolumen ist zu ermitteln und seitens des Bezirksamtes in der Investitionsplanung des Landes Berlin 2015 – 2019 anzumelden. 

 

Begründung:

 

Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt veröffentlichte Masterplan Tempelhofer Freiheit sieht im Quartier Oderstraße eine umfängliche Wohnbebauung mit ca. 1.660 neuen Wohneinheiten vor. Die Fertigstellung und der Bezug der Häuser ist nach derzeitigem Planungsstand für die Jahre 2021 ff. vorgesehen.

 

Die vorstehend genannte Anzahl an neuen Wohneinheiten führt zu einem ergänzenden Schulplatzbedarf von rd. 1,4 Zügen. Darüber hinaus resultiert bereits aus der Bestandssituation im Bereich des Quartiers Schillerpromenade und der unmittelbar angrenzenden Wohnquartiere heraus ein von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft bestätigter Bedarf von rund 2,3 Zügen.

 

Die bezirkliche Schulentwicklungsplanung sieht in diesem Zusammenhang vor, dass die Peter-Petersen-Schule, die sich derzeit im Schulgebäude in der Jonasstr. 15 befindet, das neue Grundschulgebäude auf/ an der Tempelhofer Freiheit nutzen soll.

Hintergrund dieser Planungen ist, dass die räumlichen Kapazitäten der Peter-Petersen-Schule ausgeschöpft und aufgrund des Doppelschulstandortes mit der Konrad-Agahd-Schule nicht erweiterbar sind. Die derzeit lediglich 2-zügige Peter-Petersen-Schule sieht sich einer stetig steigenden Schulplatznachfrage gegenüber. Ein Umzug in das neue Grundschulgebäude auf/ an der Tempelhofer Freiheit stellt eine Lösung dieser räumlichen Engpässe dar. Zudem wird damit aber auch das bestehende Problem der externen und auf mehrere Standorte verteilten ergänzenden Betreuung gelöst werden.

 

Durch den Auszug der Peter-Petersen-Schule können die seit Jahren ebenfalls sehr beengten Gebäude-, Schulhof- und Turnhallengegebenheiten der Konrad-Agahd-Schule (Thomasstraße 39) gelindert werden. Geplant ist, dass die Konrad-Agahd-Schule den mit dem Auszug frei werdenden Gebäudeteil übernimmt, den Schulhof sowie das Turnhallengebäude zur alleinigen Nutzung zur Verfügung hat und sich in ihrer bisherigen Zügigkeit (derzeit 2,5-zügig) ebenfalls erweitern kann. 

 

Die Prüfung des Standortes für den Schulneubau ist Bestandteil einer von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits beauftragten vertiefenden Machbarkeitsstudie, deren Ergebnisse für das erste Halbjahr 2014 zu erwarten sind.

Die bisherigen Planungen gehen zunächst von einer etwaigen Errichtung auf dem Hockeyfeld des Werner-Seelenbinder-Sportparks, welches dann einer Neuerrichtung im Bereich der alten Gärtnerei bedarf, aus. Inwiefern dieser Standort auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist, da es sich u.a. um eine Fläche außerhalb der TempelhoferFreiheit handelt und diese insofern zunächst käuflich vom Bund erworben werden müsste, wird das Ergebnis der vertiefenden Machbarkeitsstudie zeigen.

 

In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird, für die im Rahmen der Anmeldung zur Investitionsplanung erforderlichen Kostenschätzung und im Hinblick auf ein möglichst hohes Maß an früher Kostensicherheit, eine externe Begleitung erfolgen.

 

Abschließend bleibt anzumerken, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in der betreffenden Region für den Oberschulbereich mittel- und auch langfristig keinen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen sieht. Auf Seiten der Senatsverwaltung wird davon ausgegangen, dass der im Zusammenhang mit den neuen Wohneinheiten entstehende ergänzende Bedarf an Oberschulplätzen inner- und überbezirklich (u.a. durch den Ausbau der 13. Integrierten Sekundarschule im Bezirk Tempelhof-Schöneberg und der Tatsache, dass Oberschülern/innen grundsätzlich weitere Schulwege zugemutet werden können) abgedeckt werden kann.     

 

Rechtsgrundlagen:

 

§ 109 Absatz 3 des Schulgesetzes für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Gesetz vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 549, 560):

 

(3) Die Bezirke entscheiden über die Gründung, Zusammenlegung, Umwandlung und Aufhebung der von ihnen verwalteten Schulen; ihre Entscheidungen bedürfen der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.

 

§ 12 Absatz 2 Nr. 10 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10.11.2011 (GVBl. S. 692):

 

(2) Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über

10. die Errichtung, Übernahme und Auflösung bezirklicher Einrichtungen

 

Nr. 4 zu § 31 LHO (Aufstellung der Investitionsplanung)

 

 

 

 
 

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