Drucksache - 0743/XIX
„Bebauungsplanverfahren 8-66 Buckower Felder“
Aufgrund des Senatsbeschlusses vom 03. Februar 2015, die Fläche der Buckower Felder als ein Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 AGBauGB auszuweisen, fällt die Aufstellung sowie die Durchführung des Bebauungs-planverfahrens in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Damit ist dem Antrag die Geschäftsgrundlage entzogen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat signalisiert, noch vor der öffentlichen Auslegung eine öffentliche Informationsveranstaltung zu organisieren.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
Antrag von 23.10.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, im 2. Halbjahr 2014, aber noch vor der öffentlichen Auslegung, im Bebauungsplanverfahren 8-66 (Buckower Felder) eine öffentliche Erörterungsveranstaltung zum Inhalt des Verfahrens durchzuführen.
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