Drucksache - 0430/XIX
Die Errichtung einer öffentlichen Toilette (z. B. eine Wall Toilette) ist aufgrund des in der Hufeisensiedlung befindlichen Denkmalschutzes und auch der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Das Bezirksamt hat daher versucht, in Gesprächen u. a. mit der Deutschen Wohnen die Möglichkeit der Toilettenbenutzung für Besucher-gruppen in deren Räumlichkeiten zu erhalten. Dies hat jedoch die Deutsche Wohnen abgelehnt.
Die Untere Denkmalschutzbehörde konnte nach langen Verhandlungen nunmehr erreichen, dass Besuchergruppen in dem in der Hufeisensiedlung befindlichen Restaurant „Zum Hufeisen“ gegen eine Gebühr von 0,50 Euro dessen Toilette nutzen dürfen.
Eine Publikation im Internet oder sonstigen Informationsbroschüren lehnt der Restaurantbetreiber jedoch ab, da vermieden werden soll, dass die Toilettenbenutzung zu Lasten der Gäste geht, wenn das Restaurant gut besucht ist und große Besuchergruppen die WC’s nutzen wollen.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
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