Drucksache - 0091/XIX
Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte unterrichten den Vorsteher schriftlich über ihre: - unselbstständige oder selbstständige berufliche Tätigkeit, - vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten, Genossenschaften, sowie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts und sonstigen Körperschaften, - Mitgliedschaften sowie vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden oder sonstigen Interessenverbänden, - Beratungstätigkeiten, - Gutachtenerstellungen
sofern ein Bezug zum Bezirk Neukölln gegeben ist.
Die Bezirksverordneten unterrichten den Vorsteher außerdem über die Höhe der dort erzielten Einkünfte bzw. erhaltenen Aufwandsentschädigungen.
Das Bezirksamt wird ersucht, in gleicher Weise zu verfahren.Änderungen sind dem Vorsteher unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Angaben werden im Internetangebot der Bezirksverordnetenversammlung veröffentlicht. |
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