Auszug - Regelung des Beitritts zu Drucksachen anderer Fraktionen  

 
 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 12.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 24.05.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:24 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0637/XXI Regelung des Beitritts zu Drucksachen anderer Fraktionen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGeschäftsordnung
Verfasser:Stemmermann, Jan TjadoSchulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Nach §19 Abs. 7 der Geschäftsordnung wird ein neuer Absatz eingefügt: "Die einreichende Fraktion, bzw. die*der einreichende Verordnete hat das Recht, über die Zulässigkeit eines Beitritts weiterer Fraktion bzw. Verordneter zu entscheiden. Die Urheberschaft einer Drucksache ist im Verhältnis zu beitretenden Fraktionen und Verordneten gesondert zu kennzeichnen."

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der CDU(15), der LINKEN(7) und der AfD(4) gegen die Stimmen der SPD(12) und der Grünen(9) über die Konsensliste abgelehnt. Damit ist der Antrag abgelehnt.


 
 

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