Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Regelung des Beitritts zu Drucksachen anderer Fraktionen
Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Nach §19 Abs. 7 der Geschäftsordnung wird ein neuer Absatz eingefügt: "Die einreichende Fraktion, bzw. die*der einreichende Verordnete hat das Recht, über die Zulässigkeit eines Beitritts weiterer Fraktion bzw. Verordneter zu entscheiden. Die Urheberschaft einer Drucksache ist im Verhältnis zu beitretenden Fraktionen und Verordneten gesondert zu kennzeichnen."
Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der CDU(15), der LINKEN(7) und der AfD(4) gegen die Stimmen der SPD(12) und der Grünen(9) über die Konsensliste abgelehnt. Damit ist der Antrag abgelehnt. |
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