Drucksache - 0637/XXI  

 
 
Betreff: Regelung des Beitritts zu Drucksachen anderer Fraktionen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGeschäftsordnung
Verfasser:Stemmermann, Jan TjadoSchulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
14.12.2022 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Ausschussberatung
27.04.2023    3. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.05.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung GO
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Nach §19 Abs. 7 der Geschäftsordnung wird ein neuer Absatz eingefügt: "Die einreichende Fraktion, bzw. die*der einreichende Verordnete hat das Recht, über die Zulässigkeit eines Beitritts weiterer Fraktion bzw. Verordneter zu entscheiden. Die Urheberschaft einer Drucksache ist im Verhältnis zu beitretenden Fraktionen und Verordneten gesondert zu kennzeichnen."

 

Begründung: Jede Fraktion sollte das Recht haben zu entscheiden, ob sie andere an ihren Ideen beteiligen will.

 
 

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