Auszug - Als echte Demokratinnen und Demokraten dem Willen der Wählerinnen und Wähler entsprechen. Selbstverpflichtung zum Rücktritt der Mitglieder des Bezirksamts nach der Wahlwiederholung.  

 
 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 4.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 25.01.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin
0675/XXI Als echte Demokratinnen und Demokraten dem Willen der Wählerinnen und Wähler entsprechen.
Selbstverpflichtung zum Rücktritt der Mitglieder des Bezirksamts nach der Wahlwiederholung.
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
  Fraktionsvorsitzender,
Drucksache-Art:EntschließungEntschließung
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Mitglieder des Bezirksamts Neukölln werden aufgefordert, nach der anstehenden Wiederholung der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung am 12. Februar 2023 ihre Entlassung gem. § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG zu verlangen und damit von ihrem Amt zurückzutreten. Die bisherigen Mitglieder des Bezirksamts tragen durch ihr Rücktrittsgesuch dazu bei, dass die Ergebnisse der Wiederholungswahl schnellstmöglich umgesetzt werden können und im Sinne der Wählerinnen und Wähler ohne langwieriges Verfahren ein neues Bezirksamt gem. § 35 Abs. 1 BezVerwG durch die BVV Neukölln bestimmt werden kann. Die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte und der Bezirksbürgermeister sind im Rahmen der Wahlverbeamtung formal bis zum Ende der Wahlperiode 2026 ernannt. Die durch das Urteil des Landesverfassungsgerichts ausgelöste Wiederholungswahl hat zunächst keinen Einfluss auf ihre Amtsdauer.

Um jedoch dem Willen der Wählerinnen und Wähler zu entsprechen, sollten sich alle sechs Bezirksstadträte und -rätinnen bereits jetzt verpflichten, nach der Wahl am 12. Februar 2023 zurückzutreten. Selbstverständlich besteht für sie die Möglichkeit der Wiederwahl durch die BVV, wenn die Ergebnisse der Wahlwiederholung dies zulassen. Es wäre für die Demokratie und politische Kultur jedoch schlicht desaströs, wenn nach der Wahl nicht vom Wähler legitimierte Personen weiter Mitglieder des Bezirksamts blieben. Jedes Bezirksamtsmitglied trägt hier auch eine Verantwortung gegenüber den Wählerinnen und Wählern. Sollten seitens der Bezirksamtsmitglieder persönliche pekuniäre Gründe (Pensionsansprüche) in ihrer Interessenabwägung priorisiert werden, sollten diese ersatzweise die sie tragenden Fraktion überzeugen, ggf. nachfolgende Abwahlanträge gegen sie zu unterstützen.

 

Redebeiträge: Herr BV Leppek, Herr BV Preuß, Herr BV Schulze, Frau BV Dr. Worschech, Herr BV Frankl, Herr BV Potthast, Herr BV Leppek, Frau BV Klein, Frau BV Draeger

 

Herr BV Frankl stellt für die Fraktion der LINKEN einen Änderungsantrag.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Mitglieder des Bezirksamts Neukölln werden aufgefordert, nach der anstehenden Wiederholung der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung am 12. Februar 2023 ihre Entlassung gem. § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG zu verlangen und damit von ihrem Amt zurückzutreten. Die bisherigen Mitglieder des Bezirksamts tragen durch ihr Rücktrittsgesuch dazu bei, dass die Ergebnisse der Wiederholungswahl schnellstmöglich umgesetzt werden können und im Sinne der Wählerinnen und Wähler ohne langwieriges Verfahren ein neues Bezirksamt gem. § 35 Abs. 1 BezVerwG durch die BVV Neukölln bestimmt werden kann. Die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte und der Bezirksbürgermeister sind im Rahmen der Wahlverbeamtung formal bis zum Ende der Wahlperiode 2026 ernannt. Die durch das Urteil des Landesverfassungsgerichts ausgelöste Wiederholungswahl hat zunächst keinen Einfluss auf ihre Amtsdauer.

Um jedoch dem Willen der Wählerinnen und Wähler zu entsprechen, sollten sich die Mitglieder des Bezirksamtes verpflichten, ihre Ämter zur Verfügung zu stellen, wenn die sie vorschlagende Partei das Vorschlagsrecht für ihre Position nach der Wiederholungswahl verloren haben sollte.

 

Der Änderungsantrag der LINKEN wird mit den Stimmen der SPD(15), der Grünen(10), der CDU(10), der AfD(4) und der FDP(3) gegen die Stimmen der LINKEN(8) bei Enthaltung der Grünen(1) abgelehnt.

 

Die Entschließung der FDP wird mit den Stimmen der SPD(15) und der Grünen(11) gegen die Stimmen der FDP(3) bei Enthaltung der CDU(10), der LINKEN(8) und der AfD(3) abgelehnt.


 
 

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