Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Selbstbestimmte dritte Option zum Geschlechtseintrag
Im Bezirksamt werden keine seiner Gestaltungshoheit unterliegenden Formulare und Datenbanken verwendet, in denen Geschlechtseinträge erfolgen. Insoweit kann das Bezirksamt hier nicht proaktiv vorgehen, sondern muss die zentralen Regelungen auf Landesebene abwarten. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 03.02.2020
Martin Hikel Bezirksbürgermeister
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
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