Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Pflichtaufgaben der Bürgerämter durch Bezirke sicherstellen
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 21. Juni 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen dafür einzusetzen, dass die “Pflichtaufgaben“ der Bürgerämter weiterhin dauerhaft in den Bezirksämtern erbracht werden. Eine ausreichende personelle und materielle Ausstattung ist dabei unbedingt erforderlich. Die Berliner Bürgerämter als Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden erfüllen ordnungsrechtliche Aufgaben auf Grundlage von Gesetzen des Bundes und des Landes Berlin. Die gesetzlichen Regelungen treffen hierbei eine eindeutige Aufgabenzuweisung, wonach die Bezirksverwaltungen für die Erbringung der Dienstleistungen in den einzelnen Bürgerämtern zuständig sind und ihnen hierfür die Planung und der Einsatz der Ressourcen obliegen. Auch durch das in 2017 initiierte Leitprojekt zur Weiterentwicklung der Berliner Bürgerämter und die damit einhergegangene gesamtstädtische Steuerung durch die am 01.04.2019 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift zur Einführung eines gesamtstädtischen Monitorings und Steuerungsverfahrens für die Ämter für Bürgerdienste (VV Monitoring und Steuerung Bürgerdienste) gab es keine Änderungen in den Zuständigkeiten. Dies war ausdrücklich auch nicht Teil des Projektauftrags. Aufgrund der konkreten Verfahrenslage werden die Pflichtaufgaben unverändert durch die Bezirksämter erbracht, welche weiterhin für die personelle und materielle Ausstattung der Bürgerämter verantwortlich sind. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 20.01.2020
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
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