Auszug - Bürgerbegehren "Saubere Schulen"  

 
 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Di, 02.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:48 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin
1731/XX Bürgerbegehren "Saubere Schulen"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inHaushWiVerwGleich
  Morsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten: Die Schulreinigung soll nach den folgenden Vorgaben wieder durch direkt beim Bezirk angestellte Reinigungskräfte geleistet werden.

 

  1. Das Bezirksamt stellt die Gebäudereinigung in den Schulen, in denen es für die äere Schulträgerschaft zuständig ist, spätestens beginnend im Schuljahr 2021/22 von Fremd- auf Eigenreinigung um.
  2. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Bezirksdoppelhaushalt einzustellen.
  3. Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN-Norm 77400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Schulen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmeweise vorübergehend an anderen Schulen eingesetzt werden. Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden.
  4. Das Bezirksamt gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung an den Schulen sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.
  5. Maßgebend ist, dass die Gebäudereinigung spätestens bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 im Umfang von mindestens 25 v. H. und in jedem folgenden Schuljahr jeweils im Umfang von mindestens weiteren 25 v. H. der Neuköllner Schulen von Fremd- auf Eigenleistung umgestellt ist.

Herr BV Morsbach begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr Dehne, Herr Tetzner, Frau Worschech, Herr BV K. Schulze, Herr BV A. Schulze, Frau BV Klein, Herr BV Schröter, Herr BV Licher, Herr BV Leppek, Herr BV Piehl, Herr Dehne, Herr BV Abed, Herr BV Wittke, Frau BV Zielisch, Frau Worschech

 

Herr BV Schröter wird gemäß § 53 Abs. 1 GO von Herrn Vorsteher Oeverdieck „zur Sache“ gerufen.

Herr BV Abed wird gemäß § 53 Abs. 1 GO von Herrn Vorsteher Oeverdieck „zur Sache“ gerufen.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD, der Gr. FDP und des Fraktionslosen Babilon bei Enthaltung der Fraktionslosen Zielisch beschlossen.


  Beschluss: 02.06.2020 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Termin 02.12.2020 überschritten und noch nicht realisiert Verantwortlich:
BzBm/Fin  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 02.12.2020  
Vermerk:

 
 

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