Drucksache - 1731/XX  

 
 
Betreff: Bürgerbegehren "Saubere Schulen"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inHaushWiVerwGleich
  Morsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.02.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
04.03.2020 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Ausschussberatung
09.03.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
02.06.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Überweisung HWVG ff, BSK
Ausschuss Beschluss BSK
Ausschuss Beschluss HWVG
Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten: Die Schulreinigung soll nach den folgenden Vorgaben wieder durch direkt beim Bezirk angestellte Reinigungskräfte geleistet werden.

 

  1. Das Bezirksamt stellt die Gebäudereinigung in den Schulen, in denen es für die äere Schulträgerschaft zuständig ist, spätestens beginnend im Schuljahr 2021/22 von Fremd- auf Eigenreinigung um.
  2. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Bezirksdoppelhaushalt einzustellen.
  3. Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN-Norm 77400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Schulen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmeweise vorübergehend an anderen Schulen eingesetzt werden. Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden.
  4. Das Bezirksamt gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung an den Schulen sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.
  5. Maßgebend ist, dass die Gebäudereinigung spätestens bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 im Umfang von mindestens 25 v. H. und in jedem folgenden Schuljahr jeweils im Umfang von mindestens weiteren 25 v. H. der Neuköllner Schulen von Fremd- auf Eigenleistung umgestellt ist.
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen