Auszug - Lärmschutz in Gebieten mit hoher Besucher*innenbelastung  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 9.52
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 10.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:14 - 23:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0612/XX Lärmschutz in Gebieten mit hoher Besucher*innenbelastung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt dem federführenden Ausschuss Straßen, Grünflächen und Ordnung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vor dem Hintergrund bestehender Lärmkonflikte in den Kiezen bzw. Straßen mit hohen Besucher*-innenzahlen wird das Bezirksamt beauftragt, die Erteilung bzw. Gewährung von Sondernutzungs-erlaubnissen im öffentlichen Raum bei Verstößen gegen amtlich erteilte Auflagen strenger zu handhaben. Folgende Punkte sollen hierbei für eine Umsetzung geprüft werden:

  • Bei regelmäßigen und wiederholten Verstößen gegen zuvor erteilte Auflagen, insbesondere bei starkem nächtlichen Lärm, soll die erteilte Sondernutzungserlaubnis zur Gewährung einer Sondernutzungsfläche für Tische und Stühle (Außengastronomie) entzogen werden. Hierbei kann ein zunächst temporärer Entzug erfolgen. Falls ein temporärer Entzug der Sondernutzung oder eine Nicht-Weiter-Gewährung im nächsten Genehmigungszeitraum nicht möglich ist, ist bei fortgesetzten Verstößen gegen öffentliche Auflagen die Anwendbarkeit der vollen Versagensmöglichkeiten der kompletten Gaststättenerlaubnis gemäß § 4 GastG Abs. 1-3 zu prüfen und umzusetzen. Hier sollen explizit auch die Möglichkeiten nach § 4 Abs. 1 Ziffern 2 und 3 geprüft werden.
  • Eine transparente Darstellung aller „Lärm-Hot-Spots“ im Bezirk ist der Bezirksverordnetenversammlung unter Darstellung der Kriterien, die zu dieser Einstufung führen, vorzulegen und regelmäßig anzupassen. Die erfolgten Anpassungen sollen zeitnah im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung erläutert werden.
  • In den sog. Hotspot-Gebieten des Bezirkes, die eine hohe Dichte an Sondernutzungserlaubnissen für das Herausstellen von Tischen und Stühlen bei gleichzeitig hoher Konzentration von Restaurants, Bars und Kneipen mit hauptsächlich abendlicher bzw. nächtlicher Nutzung aufweisen, soll die Sondernutzungserlaubnis zukünftig nur jährlich vergeben oder verlängert werden. Bei Betrieben, die durch regelmäßige und wiederholte Verstöße insbesondere wegen Lärm auffallen, soll die Sondernutzungserlaubnis nicht erneut erteilt oder nur noch eingeschränkt erteilt werden.
  • Es ist zu prüfen, welche weiteren Auflagen in den Sondernutzungserlaubnissen denkbar sind, um in stark lärmbelasteten Gebieten bei regelmäßigen und wiederholten Verstößen Auflagen bzw. Sanktionen erlassen zu können. Mindestens jedoch ist die Auflage zu erteilen, dass die bestehenden Außenanlagen zum Ende der genehmigten Zeiten eingeräumt, bzw. unnutzbar gemacht werden.

 

Kenntnis genommen


 
 

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