Auszug - Bebauungsplan 8-84 ("Mohriner Allee / Am Brandpfuhl / Koppelweg") - Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Bebauungsplanentwurf ist im Zusammenhang mit den umliegenden Entwicklungen zu betrachten (Schule, Wohnungsbau), womit sich viele der eingereichten Stellungnahmen beschäftigen.
Die Erschließung des Plangebiets über die Straße Am Brandpfuhl ist derzeit nicht vorgesehen. Unabhängig davon wird die Straße mit Beginn der Baumaßnahmen stärker beansprucht werden. Im weiteren Verfahren werden sowohl ein Verkehrsgutachten als auch Verkehrszählungen vorgenommen. Die Ergebnisse werden Eingang in die weitere Planung finden.
Der Bezirk hat zudem frühzeitig Kontakt zum Investor aufgenommen. Dieser hat bereits seine Grundzustimmung zur Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung abgegeben. Damit wird sichergestellt, dass bei den zu bauenden Wohnungen mindestens 30 % der geplanten Geschossfläche mietpreis- und belegungsgebunden zu errichten sind. Nähere Festlegungen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrags. Für Herrn BzStR Biedermann ist die Verdichtung insgesamt moderat ausgefallen.
Herr Wittke erfragt den Sachstand im Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan (FNP). Gemäß BauGB werden B-Pläne aus den FNP entwickelt. Es besteht, wie konkret in diesem Fall, jedoch auch die Möglichkeit parallel laufender Verfahren in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung. Beide Verfahren laufen im Gleichschritt und die Beschlussfassungen werden aufeinander abgestimmt dann ebenfalls gleichzeitig erfolgen. Wann dies konkret der Fall sein wird, kann Herr Groth auf Nachfrage von Herrn Wittke nicht genau benennen. Er geht von Ende 2019 aus. Herr Wittke spricht die Gefahr bei erfolgreichen Einsprüchen gegen die Änderung des FNP an, welche sodann auch Auswirkungen auf den B-Plan hätten. Diese Gefahr bestehe theoretisch, der Bezirk stimmt sich hier nach Aussage von Herrn Groth eng mit der Senatsverwaltung ab. |
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