Auszug - Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln  

 
 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 11.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 30.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0521/XX Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/StadtSozBüd
Verfasser:Hammer, DorisBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Neuköllner Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Süd auf das Beistandsreicht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 (Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht) hingewiesen wird.

Dieser Hinweis soll deutlich hervorgehoben und integraler Bestandteil der Einladung sein.

 

Die Beschlussempfehlung wird einstimmig beschlossen. Damit ist der Antrag angenommen.


  Beschluss: 30.05.2018 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 28.01.2019 realisiert Verantwortlich:
BA/StadtSozBüd  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 30.11.2018  
Vermerk:

Realisierung:

 

 
 

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