Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Neuköllner Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Süd auf das Beistandsreicht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 (Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht) hingewiesen wird. Dieser Hinweis soll deutlich hervorgehoben und integraler Bestandteil der Einladung sein.
Die Beschlussempfehlung wird einstimmig beschlossen. Damit ist der Antrag angenommen.
Realisierung:
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