Auszug - Wahl von ehrenamtlichen Sozialpfleger(n)innen
Wahl von ehrenamtlichen Sozialpfleger(n)innen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der beigefügten Liste aufgeführten
Sozialkommissionsmitglieder
für die Dauer der bestehenden Amtszeit nach.
Begründung: Die Mitglieder der Sozialkommissionen werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt, zuletzt im September 2015. Die laufende Amtszeit endet am 30.09.2019. Die Nachwahl wird erforderlich, da Mitglieder ihre ehrenamtliche Tätigkeit vorzeitig beendet haben.
Die in der beigefügten Liste aufgeführten Sozialkommissionsmitglieder erfüllen die Voraussetzungen für die sich aus der Praxis ergebenen Anforderungen. Sie besitzen für eine moderne Sozialhilfe in der Vielgestaltung ihrer heutigen Aufgaben Verständnis und Aufgeschlossenheit.
Rechtsgrundlage: Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 1. Oktober 2016.
Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Zahl der zu wählenden Sozialkommissionsmitglieder hält sich im bisherigen Umfang. Für ihre Entschädigung sind im Kapitel 3910/412 10 ausreichende Mittel vorhanden.
Berlin-Neukölln, den 11.04.2018 Bezirksamt Neukölln von Berlin
HikelBiedermann BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
Der Vorlage zur Wahl wird einstimmig zugestimmt. |
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