Auszug - Jugendberufsagentur Berlin Standort Neukölln
Frau Blumenthal begrüßt zunächst Frau Schwarz von der Geschäftsführung, die einleitend deutlich macht, dass die Jugendberufsagentur Berlin – Standort Neukölln eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Bezirksamt Neukölln von Berlin ist und das Arbeitsbündnis aus gleichberechtigten Partnern besteht. Anschließend erhalten die Anwesenden einen Überblick über die Zielsetzung und das Konzept der Jugendberufsagentur (siehe Anlage 1). Bevor die einzelnen Rechtskreise im Detail sowie die Erfahrungen aus dem ersten Jahr vorgestellt werden (siehe Anlage 1), wird ein Rundgang angeboten, im Rahmen dessen der Ablauf vor Ort erläutert wird.
Frau Schwarz teilt mit, dass im ersten Jahr der Arbeit am Standort Neukölln (Oktober 2016 bis September 2016) über 12.000 Jugendliche beraten wurden und sich rund 3.000 Kunden für einen Ausbildungsbeginn ab dem 1. September beworben haben. Davon sind ca. 1.000 Bewerber auch in eine Ausbildung gegangen. Andere haben sich für einen weiteren Schulbesuch oder auch ein freiwilliges soziales Jahr o.ä. entschieden.
Herr Hecht bittet um kurze Ergänzung, wo die Unterschiede beim Standort Neukölln im Vergleich zu den übrigen Berliner Standorten liegen. Frau Pampel von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erklärt, dass der Mindeststandard in der Jugendberufshilfe pro Bezirk bei zwei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern liegt. Neukölln stellt hier mit fünf Kolleginnen plus dem umfassenden Beratungsangebot der freien Träger vor Ort eine Besonderheit dar, durch die nicht zuletzt eine sehr hohe inhaltliche Qualität gewährleitet werden kann.
Auf Nachfrage von Frau Stromeier wird die Zuständigkeit im Rahmen der Jugendberufsagentur erläutert. Die Jugendberufsagentur mit Standort in Neukölln ist eine Anlaufstelle für Jugendliche, die in Neukölln eine Schule besuchen. Sollte kein Schulbesuch gegeben sein, gilt das Wohnortprinzip. Herr Gladisch ergänzt an dieser Stelle, dass die Leistungen der Jugendberufshilfe am Standort Neukölln grundsätzlich nur für Jugendliche mit Wohnsitz in Neukölln angeboten werden.
Hinsichtlich der Erfassung erläutert Frau Schwarz, dass die Daten der Jugendlichen, die erstmals vorsprechen, in der Eingangszone oder auch vom Tagesdienst in der Jugendberufshilfe erfasst werden.
Frau Schwarz erklärt auf Nachfrage von Frau Blumenthal weiter, dass im Rahmen der rechtskreisübergreifenden Arbeit in der Jugendberufsagentur selbstverständlich die geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten sind. Auch die zu nutzenden Einverständniserklärungen wurden alle durch die Datenschutzbeauftragte des Landes geprüft.
Hinsichtlich der Frage von Frau Blumenthal, ob in Berlin zum Beispiel Hausbesuche analog der Vorgehensweise in Hamburg vorgesehen sind, um tatsächlich alle Jugendlichen zu erreichen, macht Frau Schwarz deutlich, dass die Voraussetzungen der beiden Bundesländer grundlegend verschieden sind. In Berlin endet die Schulpflicht nach 10 Besuchsjahren. Die Jugendberufsagentur ist demnach grundsätzlich ein freiwilliges Angebot und es gibt keine Möglichkeiten nachzusetzen, wenn die Schulpflicht beendet ist und kein SGB II Bezug besteht. Herr Gladisch macht in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich, dass die Jugendberufsagentur nicht für alle Jugendlichen zuständig ist. Er verweist hierzu auf § 1 Abs. 3 der Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin, in dem die Zielgruppe der Jugendberufsagentur um die Jugendlichen, die weiter im Fallmanagement betreut werden, eingeschränkt wird.
Herr Abed bittet um Mitteilung, wie mit Diskriminierungserfahrungen umgegangen wird. Frau Neander erläutert hierzu, dass Antidiskriminierung ein Thema ist und zum Beispiel der Jugendmigrationsdienst ebenfalls vor Ort ist, um gemeinsam zu erörtern, wie diese Hürden abgebaut werden können. Des Weiteren werden auch Fortbildungen zu dieser Thematik innerhalb der Jugendberufsagentur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt. Auch im Jobcenter und der Agentur für Arbeit gibt es Ansprechpartner, die unterstützend tätig werden.
Hinsichtlich der Frage von Herrn Abed zu den Zielindikatoren der Jugendberufsagentur erklärt Frau Pampel, dass diese seitens der Landesebene vorgegeben werden. Indikatoren sind unter anderem die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit oder auch die Verkürzung des Zeitraums vom verlassen der Schule bis zum Eintritt in eine Ausbildung. Es gibt bereits einen ersten Zwischenbericht, der im Internet abgerufen werden kann.
Abschließend weist Frau Neander auf einen Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses Berlin zu Handlungserfordernissen zur weiteren Entwicklung der Jugendberufsagentur Berlin hin. (siehe Anlage 2)
Frau Blumenthal bedankt sich für den ausführlichen und lebhaften Einblick in die Arbeit innerhalb der Jugendberufsagentur Berlin – Standort Neukölln und beendet diesen Tagesordnungspunkt.
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