Auszug - Begrünte Randstreifen sind keine Parkbuchten
Mit diesem Antrag soll das Bezirksamt um Prüfung gebeten werden, ob die begrünten Randstreifen in der Mohriner Allee in Fahrtrichtung Mariendorf mit „Tiergartengitter“ ausgestattet werden können, um das Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden. Die Tiergartengitter sollten ab Höhe Neumarkplan bis mindestens zum Brandpfuhl aufgestellt werden.
Frau Dr. Giffey weist darauf hin, dass Tiergartengitter vom Grundsatz her gärtnerische Elemente sind, um Beete einzufassen und abzugrenzen. Im öffentlichen Straßenland hat sich Tiergartengitter als ungeeignet herausgestellt. Es wird daher in Neukölln seit Jahren nicht mehr zur Begrenzung von Straßenbegleitgrün eingebaut. Dies bedeutet, dass bei Zerstörung oder Beschädigung keine Reparatur mehr erfolgt und das Tiergartengitter nicht ersetzt wird. Hintergrund hierfür ist, dass der Einbau und die Unterhaltung des Tiergartengitters vergleichsweise teuer sind und bei zerstörten Abschnitten eine hohe Unfall-/Verletzungsgefahr besteht.
Eine dauerhaftere Lösung zur Verhinderung des Beparkens oder des Überfahrens von Grünstreifen ist das Auslegen von Findlingen, die lediglich in der „Drum-Herum-Pflege“ etwas problematisch, aber ansonsten unterhaltungsfrei sind.
Anfang März wurden an der Mohriner Allee bereits diverse Findlinge ausgelegt, die kostengünstig von der Autobahnbaustelle beschafft werden konnten. Es ist beabsichtigt, die Straße sukzessive weiter mit Findlingen zu bestücken.
Der Antrag wird zurückgestellt |
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