Auszug - OpenAntrag: E-Mailsicherheit im Bürgerkontakt
Herr Burger weist zur Antragsbegründung darauf hin, dass eine nichtverschlüsselte Email im Grunde genommen ähnlich wie Postkarten von jedermann mitgelesen werden kann.
Das Bezirksamt hat bei der Antragsberatung im Februar 2014 darauf hingewiesen, dass für alle Berliner Behörden eine einheitliche E-Governmentlösung eingeführt werden soll, und insoweit ein Alleingang des Bezirksamtes Neukölln in dem inhaltlichen Teilaspekt der Emailverschlüsselung nicht zulässig ist.
Das E-Government-Gesetz Berlin ist mittlerweile am 10.06.2016 in Kraft getreten. In § 4 Abs. 2 heißt es:Jede Behörde ist verpflichtet, auch eine De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes sowie einen E-Mail-Zugang mit einer gängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zum Beispiel PGP-Standard, zu eröffnen. Die Intention des Antrages hat also mittlerweile Gesetzeskraft erlangt.Der Antrag wird zurückgezogen. 1
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen