Auszug - Sachstand Flüchtlingsunterkünfte
Modulare Unterkünfte (MUF) und Containerquartiere Wie der Presseberichterstattung zu entnehmen ist, plant der Senat zur Unterbringung Geflüchteter die Errichtung mobiler Unterkünfte bzw. von Containern. Des Weiteren wurden Grundstücke benannt, auf denen dies realisiert werden soll. Aus den Bezirken wurde Kritik an den Plänen geäußert, da es keine Absprache mit ihnen gab und sie nicht mit einbezogen worden sind. Die benannten Grundstücke wurden bereits mehrfach diskutiert. So hat sich der Bezirk Neukölln deutlich gegen eine Nutzung im Schlosserweg 1 ausgesprochen, da sich dort der Mitmachzirkus Mondeo befindet. Dennoch ist dieser Standort wiederholt benannt worden.
Auch sind die Angaben zu den Grundstücken zum Teil mit falschen Adressangaben versehen. So gibt es Klärungsbedarf für das ausgewiesene Grundstück am Buckower Damm. Hierbei soll es sich jedoch nicht um die für den Wohnungsbau vorgesehene Fläche handeln.
Haarlemer Straße Mit dem neuen Eigentümer wurde am 12.02.2016 erneut verhandelt. Die Parteien haben sich bei diesem Gespräch weiter angenähert und Herr BzStR Szczepanski geht im Ergebnis davon aus, dass es zu einem Abschluss kommen wird.
Karl-Marx-Straße Die Baugenehmigung ist erteilt, mit einer Inbetriebnahme kann nach gegenwärtigem Sachstand im August/ September 2016 gerechnet werden.
Sowohl für die Haarlemer Straße als auch die Karl-Marx-Straße können die Pläne zur Errichtung der Kindertagesstätten in der bisher beabsichtigten Form nicht weiter verfolgt werden (zeitlich befristete Nutzung der Grundstücke), da die Richtlinien des LAGeSo für die Kinder in den Unterkünften lediglich die Finanzierung von „Betreuungsstuben“ vorsehen.
Herr Kringel fragt, welche Grundstücke durch den Bezirk benannt wurden. Der Bezirk hat nach Aussage von Herrn BzStR Szczepanski keine eigenen Vorschläge übermittelt. Das Bezirksamt hat sich lediglich fristgerecht zu den auf der Liste befindlichen Grundstücken positioniert. Nach Erörterung der in Rede stehenden Grundstücke im Ausschuss verweist die Vorsitzende auf den ständigen Tagesordnungspunkt und die regelmäßige Berichterstattung durch den Bezirksstadtrat. |
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