Auszug - Entwurf zum Bebauungsplan 8-55B für die Grundstücke Heideläuferweg 4 / 22A sowie Teilfläche des Grundstücks Buckower Damm 237, 237A-B und 237D-E im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow - Beratung vor Beschlussfassung
Herr Groth legt dar, dass es sich um einen ein Textbebauungsplan, einen sogenannten Überleitungsbebauungsplan handelt. Es soll ein allgemeines Wohngebiet nach der Baunutzungsverordnung festgesetzt werden, um Vergnügungsstätten zu verhindern. Der Bebauungsplan selbst hat keinerlei inhaltliche Ziele. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Zustimmung. |
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