Auszug - Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes übergibt Herr Förster Frau Bethge zunächst das Wort. Diese erläutert noch einmal zusammenfassend die Voraussetzungen, die für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt sein müssen und stellt abschließend fest, dass der Träger WerkStadt Kulturverein e.V. diese Voraussetzungen nach eingehender Prüfung auch erfüllt. Auf Nachfrage von Herrn Förster, kommen die stimmberechtigten Mitglieder überein, dass keine geheime Abstimmung erforderlich ist und stimmen im Folgenden dem Antrag des WerkStadt Kulturverein e.V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG / § 40 AGKJHG einstimmig zu. 1
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