Auszug - Sachstand Flüchtlingsunterbringung/Willkommensklassen   

 
 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.01.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Oskar-Heinroth-Grundschule
Ort: Rohrdommelweg 1, 12359 Berlin
 
Beschluss

Herr BzStR Rämer gibt Auskunft über derzeit 56 Willkommensklassen an den Neuköllner Schulen

 

 

Herr BzStR Rämer gibt Auskunft über derzeit 56 Willkommensklassen an den Neuköllner Schulen. Noch sind sowohl räumliche als auch personelle Kapazitäten vorhanden und durch die sehr niedrigen Klassenfrequenzen (max. 12 Kinder pro Gruppe) ist die Qualität der Beschulung sehr gut.

 

Frau BV Blumenthal möchte wissen, inwiefern bekannt ist, ob die Kinder/Jugendlichen der Willkommensklassen nur aus den Neuköllner Unterkünften kommen. Herr BzStR Rämer erläutert, dass es schwierig ist, hier Mengenangaben zu machen. Zum einen werden in den Willkommensklassen nicht nur Kinder geflüchteter Menschen, sondern auch andere Kinder ohne bzw. mit wenigen Deutschkenntnissen unterrichtet. Man kann demnach nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass sich diese besonderen Lerngruppen nur aus Kindern von Geflüchteten zusammensetzen. Laut der aktuellen Statistik der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) leben etwa 1.200 geflüchtete Menschen in den Neuköllner Not- bzw. Gemeinschaftsunterkünften. Bekanntlich bildet diese Statistik nicht jene Personen ab, die privat untergebracht sind, jedoch ebenfalls durch den Bezirk mit Leistungen versorgt werden. Das bedeutet weiterhin für die Willkommensklassen, dass hier auch Kinder/Jugendliche beschult werden, welche nicht aus einer Not- bzw. Gemeinschaftsunterkunft kommen. Frau Schulrätin Scheel bestätigt die von Herrn BzStR Rämer erwähnte sogenannte informelle Zuwanderung, was die Sprechzeiten der Schulaufsicht widerspiegeln. 

 

Frau BD Binder interessiert, ob in den Willkommensklassen auch Kinder mit Förderbedarf sind. Frau Schulrätin Scheel berichtet, dass es auch hier viele Kinder mit Förderbedarf gibt. Oft ist der Verbleib der Kinder jedoch nur kurz und somit kann der Förderbedarf in den meisten Fällen nicht festgestellt werden. Grundsätzlich erfolgt jedoch auch hier eine Aufnahme an einer Sonderschule. Aktuell zeichnen sich Platzprobleme für Kinder mit geistiger Behinderung ab. 

 

Herr BD Glücklich bezieht sich auf eine Information der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, aus der hervorgeht, dass zusätzlich 900 Lehrkräfte eingestellt werden sollen. Er fragt in diesem Zusammenhang, ob diese Zahl auch die Lehrkräfte für die Willkommensklassen beinhaltet und wie viele davon für Neukölln eingesetzt werden. Frau Schulrätin Scheel erklärt, dass die Lehrkräfte für die Willkommensklassen in diese Zahl inkludiert sind. Über eine mengenmäßige Zuteilung für die Neuköllner Schulen liegen keine Kenntnisse vor.

 

Herr BV Hecht fragt, nach welchen Aspekten entschieden wird, wann ein Übergang von einer Willkommens- in eine Regelklasse erfolgen kann und ob es Nachrücker*innen für diese Klassen gibt. Frau Schulrätin Scheel antwortet, dass es sich um eine laufende Integration handelt und die Kinder/Jugendlichen je nach Sprachstand individuell in die Regelklassen übernommen werden. Frei gewordene Plätze in den Willkommensklassen werden immer schnellstmöglich besetzt. Herr BzStR Rämer ergänzt, dass die Zuordnung zu den Willkommensklassen zunächst auch nach der regionalen Zugehörigkeit sowie nach dem schulischen Hintergrund (Schulart) vorgenommen wird, um einen bedarfsgerechten Anschluss zu gewährleisten.

 

Frau BV Helm erbittet Informationen über den aktuellen Verhandlungsstand des ehemaligen C&A-Gebäudes. Weiterhin besteht die Frage, ob es angesichts des Winters Probleme gibt, die Innentemperaturen in den Unterkünften entsprechend zu kompensieren. Herr BzStR Rämer antwortet, dass das ehemalige C&A-Gebäude am 23.12.2015 als Flüchtlingsunterkunft mit zunächst 100 Personen (Stand 29.12.2015: 210 Personen) in Betrieb genommen wurde. Insgesamt sind keine Heizungsausfälle zu verzeichnen, da im Vorfeld entsprechende Wartungen vorgenommen wurden.

 

Frau BV Klein erkundigt sich nach dem Stand der bisher als Kältestube genutzten Liegenschaft im Mariendorfer Weg und fragt, ob das LAGeSo diese ab April wieder nutzen wird. Herr BzStR Rämer äußert, dass das LAGeSo bisher kein Interesse signalisiert hat.

 

Herr BzStR Rämer berichtet weiterhin, dass es in Neukölln 88 Sporthallen gibt, von denen aktuell fünf als Notunterkünfte für Flüchtlinge genutzt werden. In Anlehnung an die vom LAGeSo festgelegten Kriterien für die Sicherstellung von Sporthallen, können jedoch nicht alle in Erwägung gezogen werden. Der Schul- und Vereinssport kann nach wie vor den Umständen entsprechend gut umorganisiert werden. Momentan zeichnet sich keine weitere Belegung von Hallen ab, da sich das Bezirksamt um Alternativen bemüht hat, welche aktuell geprüft bzw. vorbereitet werden. Aus diesem Grund war Neukölln auch nicht auf der kürzlich in einigen Medien veröffentlichten Liste geplanter Sicherstellungen durch das LAGeSo verzeichnet.  

 

Herr BD Augustin fragt Herrn BzStR Rämer, wie lange die Hallen belegt sein werden. Er antwortet, dass dazu in der Regel seitens des LAGeSo keine Angaben gemacht werden. Falls vereinzelt eine Nutzungsdauer festgelegt wird, kann diese jedoch erfahrungsgemäß abweichen. Ziel ist und bleibt es, die Hallen so schnell wie möglich wieder dem Schul- und Vereinssport zur Verfügung zu stellen.


 
 

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