Auszug - Öffentliche Toilette in der Parchimer Allee  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen
Datum: Mi, 17.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1074/XIX Öffentliche Toilette in der Parchimer Allee
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVerkehr und Tiefbau
  Scharmberg, Peter
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss

Die CDU Fraktion erläutert nochmals den Hintergrund des Antrages und bittet um Sachstand durch die Verwaltung

Die CDU Fraktion erläutert nochmals den Hintergrund des Antrages und bittet um Sachstand durch die Verwaltung.

 

Herr Voskamp erklärt, dass es bereits Gespräche mit Wall zu der Nutzung der bestehenden Toilette beim Imbiss an der Ecke Buschkrugallee mit dem Ergebnis gab, dass der Betreiber die Toilettenanlage geöffnet halten muss. Die Toilette ist nach Inaugenscheinnahme soweit in Ordnung, es gibt lediglich kleinere Mängel, die Wall dem Pächter zur Beseitigung benannt hat. Das WC ist demnach geöffnet und für jedermann nutzbar.

Herr Mahlow gibt den Hinweis, dass man jedoch durch den Gastraum gehen müsse, um die Toilette zu erreichen. Herr Scharmberg fragt, ob die Möglichkeit bestünde, ein entsprechendes Hinweisschild aufzustellen, was Herr Voskamp bestätigt und veranlassen wird.

 

Frau Manteuffel wendet ein, dass es in anderen Städten Kennzeichnungsschilder gäbe, auf denen die Örtlichkeiten der Toiletten ausgewiesen seien. Sie regt an, dies auch in Neukölln umzusetzen. Nach ihrer Auffassung sei das SGA für die Kennzeichnung zuständig. Herr BzStR Blesing entgegnet, dass das SGA nicht für alle Toiletten in Neukölln zuständig ist und ein solches Vorhaben nicht umsetzbar erscheint.

 

Die Fraktion der CDU signalisiert, den Antrag zurückziehen zu wollen, wenn die Verwaltung zusagt, die Firma Wall zu bitten, ein entsprechendes Hinweisschild anzubringen. Herr BzStR Blesing sagt dies zu. Der Antrag wird im Ergebnis zurückgezogen.


 
 

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