Auszug - Bebauungsplan XIV-245ba-1. („Sonnenallee 228 “) - Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Herr Groth erklärt, dass es insgesamt von zwei Bürgern Einlassungen gegeben hat. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden ist auch abgeschlossen, nunmehr wird auch die konkrete Behördenbeteiligung vorbereitet. Frau Fuhrmann findet die Anmerkungen des BUND nachvollziehbar. Die Antworten des Amtes seien jedoch weder nachvollziehbar noch die Einlassungen schlüssig widerlegt. Herr Groth erklärt, dass es bei solch einem Vorhaben immer Sondertatbestände gibt. Es wird aber für alle Sachverhalte entsprechende Gutachten geben, auch für Flora und Fauna. Zudem geht es bei der Auseinandersetzung mit den Einlassungen nicht darum, Argumente zu entkräften, sondern um die Aufnahme derer in den weiteren Abwägungsprozess. Frau Fuhrmann fragt abschließend, ob sich der Eigentümer vorstellen könne, niedriger zu bauen? Herr Groth verneint dies, das planerische Ziel des Bebauungsplanes ist es, dieses Gebäude zu sichern. Herr Groth weist jedoch auch darauf hin, dass jeder B-Plan bei der Aufstellung immer einen ungewissen Ausgang hat. Ist er wie gedacht, nicht festzusetzen, dann muss dieser geändert werden.
Der Ausschuss nimmt den B-Plan zur Kenntnis.
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